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Europa & International
11.05.2023
Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive sollen Unternehmen verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und der Einhaltung Umweltstandards in deren Lieferketten besser nachzukommen. Im Folgenden werden die Compliance-Anforderungen und Lösungsansätze vor dem Hintergrund des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive beschrieben.
Nach Ansicht der Bundesregierung, dem EU-Parlament und der EU-Kommission sowie Menschenrechtsorganisationen können in Zusammenhang mit Handel und Produktion grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt geschädigt werden. Mit dem deutschen „Gesetzesentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG)“ will die Bundesregierung und mit der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der europäische Gesetzgeber Unternehmen verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und der Einhaltung (vorwiegend europäischer) Umweltstandards in deren Lieferketten besser nachzukommen. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren Zulieferern umgesetzt werden.
Als verpflichtende Sorgfaltspflichten werden benannt: Verstöße gegen Menschenrechte, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Leibeigenschaft, Ausbeutung, Diskriminierung, Ungleichbehandlung, Schuldknechtschaft, angemessene Entlohnung, Koalitionsfreiheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Sicherheitsstandards, Baurechts- oder Brandschutzbestimmungen, widerrechtliche Zwangsräumung, Umweltschutzauflagen, schädliche Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze.
Um die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten bei einer Inhouse-Lösung erfüllen und nachweisen zu können, muss das Unternehmen u. a. einrichten:
Aus der voranstehenden Betrachtung ergeben sich somit nur zwei Lösungsansätze:
1. Eine Inhouse-Lösung auf sehr hohem Niveau zur Abwicklung der Sorgfaltsanforderungen des LkSG
Die Inhouse-Lösung ist vorstehend mit ihren Anforderungen, Vorteilen und Nachteilen umfangreich beschrieben.
2. Vergabe dieser Aufgabe an einen externen Dienstleister
Um die KMU der Elektro- und Digitalindustrie zu unterstützen, wurde eine externe Lösung hinsichtlich der Erfordernisse der Branche, aber auch für andere produzierende oder Handel treibende Gewerbeunternehmen und Branchen, etabliert .
Diese evaluierte Full-Service-Lösung bildet die Anforderungen des LkSG und der zu erwartenden Verschärfungen durch die CSDDD ab und übernimmt für die der LkSG-Lösung angeschlossenen Zulieferer alle erforderlichen Sorgfaltspflichten/Aufgaben:
Von dieser Expertenlösung profitieren auch die Kunden der der LkSG-Lösung angeschlossenen Zulieferer, also die dem LkSG direkt unterworfenen Unternehmen, da diese