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11.05.2023

Compliance in der Lieferkette – Überblick und Lösungsansätze

Mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive sollen Unternehmen verpflichtet werden, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und der Einhaltung Umweltstandards in deren Lieferketten besser nachzukommen. Im Folgenden werden die Compliance-Anforderungen und Lösungsansätze vor dem Hintergrund des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive beschrieben.

Nach Ansicht der Bundesregierung, dem EU-Parlament und der EU-Kommission sowie Menschenrechtsorganisationen können in Zusammenhang mit Handel und Produktion grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt geschädigt werden. Mit dem deutschen „Gesetzesentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG)“ will die Bundesregierung und mit der EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der europäische Gesetzgeber Unternehmen verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und der Einhaltung (vorwiegend europäischer) Umweltstandards in deren Lieferketten besser nachzukommen. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren Zulieferern umgesetzt werden.

Umfang der Sorgfaltspflichten

Als verpflichtende Sorgfaltspflichten werden benannt: Verstöße gegen Menschenrechte, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei, Leibeigenschaft, Ausbeutung, Diskriminierung, Ungleichbehandlung, Schuldknechtschaft, angemessene Entlohnung, Koalitionsfreiheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Sicherheitsstandards, Baurechts- oder Brandschutzbestimmungen, widerrechtliche Zwangsräumung, Umweltschutzauflagen, schädliche Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze.

Umsetzungs-Anforderungen an Unternehmen

Um die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten bei einer Inhouse-Lösung erfüllen und nachweisen zu können, muss das Unternehmen u. a. einrichten: 

  • Organisation im Unternehmen zur Überprüfung und Überwachung der Lieferketten
  • Benennung von Verantwortlichen und Ansprechpartnern
  • Einstellen bzw. Ausbilden von Supply-Chain-Experten zur rechtssicheren Ausführung der Lieferkettenkontrolle und des Risikomanagement-Systems
  • SW-Tool zur Unterstützung bei Überprüfung und Überwachung der Lieferketten
  • Dauerhafte Durchführung der Zulieferer-Überwachung; laut BMAS und BMZ mithilfe diverser Quellen wie z. B.: Meldungen über den Beschwerdemechanismus, Handreichungen des BAFAs, Medienberichten, Berichten von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Meldungen im Internet (Webrecherche als sog. Web Crawling)
  • Aufbau und Einführung eines unternehmensspezifischen Risikomanagements
  • Reaktions- und Sanktionsmanagement: Wer veranlasst welche „Konsequenzen“ (Ansprache, Verwarnung, Suspendierung, Ausschluss etc.) bei welchem Mitglied der Lieferkette?
  • Einbinden der Kunden und Mitglieder der Lieferkette in das Risikomanagement-System
  • Beschwerde- und Hinweisgeberschutzsystems
  • Nachweisführung, Dokumentation und Reporting
  • Jahresbericht und Risikobewertungsbericht
  • Dritt-Zertifizierung des Unternehmens (Nachweis der praktizierten Sorgfalt gegenüber Behörden, Kunden, Medien und Gesellschaft) oder Auditierung durch Kunden

Aus der voranstehenden Betrachtung ergeben sich somit nur zwei Lösungsansätze:

1. Eine Inhouse-Lösung auf sehr hohem Niveau zur Abwicklung der Sorgfaltsanforderungen des LkSG

Die Inhouse-Lösung ist vorstehend mit ihren Anforderungen, Vorteilen und Nachteilen umfangreich beschrieben.

2. Vergabe dieser Aufgabe an einen externen Dienstleister

Um die KMU der Elektro- und Digitalindustrie zu unterstützen, wurde eine externe Lösung hinsichtlich der Erfordernisse der Branche, aber auch für andere produzierende oder Handel treibende Gewerbeunternehmen und Branchen, etabliert . 
Diese evaluierte Full-Service-Lösung bildet die Anforderungen des LkSG und der zu erwartenden Verschärfungen durch die CSDDD ab und übernimmt für die der LkSG-Lösung angeschlossenen Zulieferer alle erforderlichen Sorgfaltspflichten/Aufgaben:

  • Rechtssichere Prüfungen der Lieferketten mittels KI und Bewertungen der Prüfergebnisse durch Supply-Chain-Experten; 
  • Erfüllung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten ohne eigenen zusätzlichen Personalaufwand und ohne eigene Software;
  • Minimierung der Kosten bei gleichzeitiger Professionalisierung der Sorgfaltspflichtenerfüllung;
  • Prüfung der Zulieferer gegen eine LCC-Black-List, in der aktuell mehr als 140.000 kritische Unternehmen gelistet sind;
  • Exkulpationswirkung für Geschäftsführung und Unternehmen aufgrund Prüfung und Überwachung der Lieferketten durch Experten;
  • Unterstützung durch Supply-Chain-Experten bei der Lösung von Problemen in den Lieferketten, z. B. bei erkannten Sorgfaltspflichtenverletzungen in der Lieferkette;
  • Erteilung eines Zertifikates über die Prüfung und permanente Überwachung der Lieferketten zur Vorlage bei Kunden und Behörden.

Von dieser Expertenlösung profitieren auch die Kunden der der LkSG-Lösung angeschlossenen Zulieferer, also die dem LkSG direkt unterworfenen Unternehmen, da diese

  • durch das Zertifikat wissen, dass ihr Zulieferer an der LkSG-Lösung teilnimmt und damit ein verlässlicher Partner bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten ist.
  • mit dem Zertifikat einen Nachweis über die erfolgte Prüfung und Überwachung der Lieferketten Ihres Zulieferers durch Experten erhalten.
  • ein Zertifikat über die Einhaltung der LkSG-Anforderungen erhalten, auf das sie sich rechtssicher verlassen dürfen und von weiteren Überprüfungen, Audits und der Einholung weiterer Nachweise befreit werden.

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