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09.02.2023

EPBD-Kompromiss zur Klimaneutralität im Gebäudesektor

Das Gebäude steht im Mittelpunkt der Digitalisierung.

Mit der Kompromissfassung der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie wird ein wichtiger Schritt zur Erreichung der europäischen Klimaziele im Gebäudesektor und erfolgreichen Gestaltung der Energiewende gemacht. Um das europäische Klimaschutzziel bis 2030 sowie die Klimaneutralität in der Union bis 2050 zu erfüllen, ist die Digitalisierung und Elektrifizierung im Gebäudesektor unerlässlich. 
Die aktuelle Kompromissfassung treibt den Einsatz dieser Technologien sowohl im Nichtwohngebäudebereich als auch im Wohnbereich voran und sichert den effizienten Betrieb über den Lebenszyklus, durch regelmäßige Inspektionen und Optimierungen.


Die folgenden Aspekte der Kompromissfassung sind dabei besonders wichtig und sollten auch im weiteren Gesetzgebungsprozess in der EPBD auf dem vorgeschlagenen Ambitionsniveau enthalten bleiben:


•    RENOVIEREN - Festlegung eines ehrgeizigen und realistischen Pfades für die Renovierung von Gebäuden mit Mindeststandards für die Energieeffizienz bis 2027. Besonders für Nicht-Wohngebäude unterstützen wir den Vorschlag bis 2027 die Klasse E und bis 2030 die Klasse D zu erreichen. Die Kompromissfassung bringt das richtige Gleichgewicht in diese MEPS und stellt sicher, dass historische Gebäude, Sozialwohnungen und ein Teil der Wohngebäude von den MEPS ausgenommen werden können.


•    DIGITALISIEREN – Digitale Technologien leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende. Möglichkeiten zur Vernetzung und netzdienlichen Verbrauchssteuerung sind daher flächendeckend im Gebäudebestand einzusetzen. Zum Beispiel Gebäudeautomatisierung und -steuerung, intelligentes Laden von Elektrofahrzeugen und elektronische Überwachung.


•    ELEKTRIFIZIEREN – Technische Gebäudesysteme inklusive der elektrischen Anlage sind Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energiewende im Gebäude. Wir begrüßen, dass die Technischen Gebäudesysteme ein integraler Bestandteil des Sanierungsfahrplans des Gebäudes sind. Wie begrüßen, dass alle Gebäude mit Solaranalgen kurz- und mittelfristig ausgestattet werden müssen. Die EPBD sollte zu einer maßgeblichen Erhöhung des Anteils von erneuerbaren Energien bei der Wärme- und Warmwasserbereitung beitragen. Hierbei sollte der Fokus auf dem Gebäudebestand liegen und Renovierungen sollten als Anlass für die Elektrifizierung der Wärmeerzeugung dienen. 


•    FINANZIEREN – Bei der Bereitstellung von Mitteln für die energetische Sanierung sollen Ex-ante- und Ex-post-Prüfungen umfassend eingesetzt werden, um kosteneffiziente Investitionen sicherzustellen und zu vermeiden, dass Geld für Renovierungen verschwendet wird, die sich nicht auszahlen.

Gebäude

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