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12.07.2023

Trilog zur EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD)

Die EU-Kommission verfolgt das Ziel bis 2030 die CO2-Emissionen in der Union um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Dafür hat sie das „Fit for 55“ Paket vorgelegt. Teil davon ist die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD). Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Kommission dabei ein hohes Anforderungsniveau mit dem Fokus auf Mindestenergieeffizienzstandards für den Gebäudebestand vorgeschlagen. Gebäude müssen zu den in der EPBD definierten Nullemissionsgebäuden (ZEB) umgewandelt werden und dabei befähigt sein netzdienlich zu agieren (Demand Side Flexibility). Um dies zu erreichen und das europäische Klimaschutzziel bis 2030 sowie die Klimaneutralität in der Union bis 2050 zu erfüllen, ist der Wandel hin zu digitalen und elektrischen Technologien unerlässlich.

Die notwendigen Technologien, um diese Ziele zu erreichen existieren bereits, müssen aber verstärkt zum Einsatz kommen. Die Maßnahmen aus der EPBD zur Erhöhung der Sanierungsquote und -tiefe sind daher zu begrüßen. Abhängig von Gebäudetechnik und Anwendung sind beispielsweise mindestens sechs Prozent Sanierungsrate bei Heizungen und fünf Prozent bei Beleuchtung notwendig. Im Rahmen der nationalen Um-setzungen der EPBD sollten umfangreiche, tiefe und zukunftssichere Renovierungsmaßnahmen sowie eine schnelle Umsetzung angereizt werden. Förderprogramme in den Mitgliedsstaaten sind daher auszubauen und langfristig zu planen.

Der ZVEI begrüßt den Entwurf, der am 14. März 2023 im EU-Parlament beschlossen wurde und pocht auf einen schnellen Trilogprozess. Das Gesetzgebungsverfahren muss spätestens im Rahmen der spanischen Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden.

Kernpunkt der anstehenden Verhandlungen sind die Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS) sowie die Verteilung der Energieeffizienzklassen. Der aktuelle Entwurf des Parlaments sieht vor, dass Nichtwohngebäude ab 2027 Energieeffizienzklasse E und ab 2030 Klasse D erreichen müssen. Wohngebäude müssen dann ab 2030 Klasse E und ab 2033 Klasse D einhalten. Der Rat hat Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz anhand von Schwellenwerten, die sich am Gebäudebestand in den jeweiligen Mitgliedsstaaten orientieren vorgeschlagen.

 

Aus Sicht des ZVEI ist, in Bezug auf den Parlamentsentwurf, besonders zu begrüßen, dass die Modernisierung von gebäudetechnischen Systemen Teil des Renovierungspasses werden soll, umfangreiche Anforderungen für die Vorverkabelung von Parkplätzen bestehen, Inspektionen und Optimierungen für gebäudetechnische Systeme gefordert werden und wirtschaftliche Maßnahmen zum Einsatz von Technologie zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung in Nichtwohngebäuden verpflichtend werden.

Wichtig ist, dass die Finalisierung der EPBD schnellstmöglich abgeschlossen und in den Mitgliedsstaaten effektiv umgesetzt wird. In Deutschland ist dazu die angekündigte umfangreiche Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes notwendig.

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