28.09.2021

Steuerliche Forschungsförderung: Bis zu einer Million Euro weniger Steuern zahlen, wenn geforscht und entwickelt wird

Das Forschungszulagengesetz verspricht unkomplizierte Förderung für Forschung und Entwicklung. Damit haben in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Förderung von FuE-Vorhaben – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Doch wie können Unternehmen diese Förderung nutzen? Das erklärt das Bundesministerium der Finanzen gemeinsam mit der Bescheinigungsstelle Forschungszulage in Online-Seminaren.

In den Seminaren erhalten Sie Informationen und hilfreiche Tipps zu den Themen: 

  • Einführung Steuerliche Forschungsförderung und Forschungszulagengesetz: Anspruchsberechtigung, begünstigungsfähige FuE-Vorhaben und das zweistufige Antragsverfahren
  • Das Antragsverfahren bei der BSFZ: Antragsformular, Prüfkriterien und Beispiele für FuE-Tätigkeiten
  • Der Antrag auf Forschungszulage: Förderfähige Aufwendungen, Bemessungsgrundlage, Fördersatz und das Verfahren beim Finanzamt

Die deutsche Elektroindustrie liefert einen wichtigen Beitrag, den Forschungsstandort Deutschland zu erhalten. Die F & E-Aufwendungen der Branche beliefen sich zuletzt auf rund 20 Milliarden Euro. Die steuerliche Forschungsförderung ist dementsprechend ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der ZVEI hat sich in der Vergangenheit für dieses Förderinstrument stark gemacht, um in Deutschland forschende Unternehmen im internationalen Standortwettbewerb nicht weiter zu benachteiligen. Eine systematische Förderung muss in Deutschland sukzessive ausgebaut werden. 

Auf der Seite https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/veranstaltungen können Sie sich für diesen oder weitere Termine der virtuellen Roadshow anmelden.

Weitere Infos finden Sie auf den Webseiten der BSFZ und des Bundesministeriums der Finanzen Bundesministeriums der Finanzen.

 

Ansprechpartner
Stephan Hornig