Presse

06.02.2020

Marktüberwachung für Kabel und Leitungen, die im Gebäude verbaut werden

6/2020

Für Kabel und Leitungen gelten hohe Anforderungen, zum Beispiel was ihr Brandverhalten angeht. Werden sie in Gebäuden eingesetzt, unterliegen sie seit 2017 auch der europäischen Bauprodukteverordnung. Für 2020 haben das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) als gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder und die zuständigen Länderbehörden solche Kabel und Leitungen in das Marktüberwachungsprogramm aufgenommen. Das heißt, die Behörden prüfen zum einen die korrekte Kennzeichnung der Produkte und zum anderen, ob die angegebenen Produkteigenschaften tatsächlich eingehalten werden.

Der ZVEI begrüßt diese Initiative ausdrücklich. „Die deutschen Kabelhersteller haben in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, um das Brandverhalten ihrer Produkte zu verbessern und die notwendigen Prüf- und Kennzeichnungssysteme entlang der gesamten Lieferkette zu implementieren. Eine starke Marktüberwachung ist dringend notwendig, damit sich alle Beteiligten auf dem deutschen und europäischen Markt an die festgelegten Regeln halten“, so Sebastian Glatz, Geschäftsführer des ZVEI-Fachverbands Kabel und isolierte Drähte. 

Bauprodukte müssen mit einer speziellen CE-Kennzeichnung versehen sein und eine Leistungserklärung durch ein unabhängiges Prüflabor vorweisen. Im Fall von Kabeln und Leitungen wird das Verhalten im Brandfall ausgewiesen, zum Beispiel Brandfortleitung, Wärmefreisetzung und Rauchdichte. „Kabel und Leitungen mit verbessertem Verhalten im Brandfall entwickeln weniger Rauch und giftige Gase und ermöglichen so längere Evakuierungszeiten“, erklärt Glatz.

Neben Deutschland haben sechs weitere Länder ihre Marktüberwachung 2020 auf Kabel und Leitungen, die unter die Bauprodukteverordnung fallen, ausgeweitet.

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