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22.04.2026

Binnenmarkt für Produkte 2.0

Der European Product Act (EPA) ist eine zentrale Chance, den europäischen Binnenmarkt für Produkte kohärent weiterzuentwickeln und nachhaltig zu stärken. Aus Sicht des ZVEI sollte der EPA als horizontales Ordnungsinstrument ausgestaltet werden – klar strukturiert, durchsetzbar und innovationsfreundlich.

Kernforderungen des ZVEI auf einen Blick:

  • EPA als Legislativpaket: Bündelung von NLF und Marktüberwachung, Normung eigenständig – für mehr Kohärenz und weniger Doppelregulierung.
  • Horizontales Regelwerk: Einheitliche Definitionen, Pflichten und Verfahren, Anpassungen bestehender Rechtsakte per Omnibus.
  • Starke Herstellerverantwortung: Stärkung der Herstellerselbsterklärung, keine unnötigen Drittstellenpflichten.
  • Durchsetzbarer Rechtsrahmen: Verbindlicher Enforcement‑Check – „No new laws without enforceability“.
  • Kreislaufwirtschaft fördern: Horizontale Ersatzteilregelung, Reparaturen über den gesamten Produktlebenszyklus.
  • Digitaler Produktpass: Horizontal, interoperabel, technologieneutral und schrittweise eingeführt.
  • Akkreditierung sichern: Einheitliche europäische Qualitätsstandards ohne Aufspaltung.
  • Wirksame Marktüberwachung: Stärkere EU‑Koordinierung und klarer verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU.

Das vollständige ZVEI‑Positionspapier zum European Product Act (EPA) steht hier zum Download bereit.