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27.09.2023
Europa hat sich mit der Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent bis 2030 und der Treibhausgasneutralität 2050 ehrgeizige klimapolitische Ziele gesetzt. Zur Erreichung dieser Ziele legte die Kommission im Juli 2021 das Fit-for-55-Paket vor, in dem bestehende klimapolitische Maßnahmen verstärkt und zusätzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht werden sollen. Um in diesem Zusammenhang die Verlagerung von Produktion in Regionen mit weniger ambitionierten Klimazielen und -maßnahmen ("Carbon Leakage") zu verhindern, soll mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der grundlegende Mechanismus des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) auf importierte Waren übertragen werden. CBAM soll das EU-ETS ergänzen und sicherstellen, dass für Importe die gleichen mit Emissionen verbundenen Kosten anfallen wie für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden. Unternehmen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern in die EU einführen, müssen deshalb die bei der Herstellung dieser Waren entstandenen Emissionen ermitteln und in entsprechender Höhe mit sogenannten CBAM-Zertifikaten unterlegen. Dabei sind die Vorgaben der CBAM-Verordnung zunächst nur auf eine definierte Gruppe von Produkten anzuwenden.
In diesem Papier werden die wichtigsten Eckpunkte zur Ausgestaltung und Anwendung der CBAM-Verordnung zusammengefasst.