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13.11.2025
Anlässlich eines Treffens der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder im Bundeskanzleramt am 13. November 2025 überraschten Hamburg und Bayern mit einem Vorschlag zur Aufweichung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).

Auch wenn die Teilnehmenden einen Teil des Vorschlags zurückgewiesen haben, setzen sich die Staatskanzleien für eine Fristverlängerung bei der Umsetzung in nationales Recht ein und wollen zudem einzelne Aspekte aus der EPBD streichen lassen. Aus Sicht des ZVEI ist diese Entscheidung nicht zielführend.
Dazu sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung:
„Die Entscheidung der Staatskanzleien, den Vorschlag Hamburgs und Bayerns, die EU-Gebäuderichtlinie aufzuweichen und das Ambitionsniveau abzusenken, abzulehnen, war klug. Weniger klug ist indessen, die EPBD-Umsetzung zu verzögern. Das würde nur erneute Unsicherheit für Eigentümer, Investoren und Industrie nach sich ziehen. Der Investitionsbedarf im Gebäudesektor ist bereits jetzt sehr hoch. Um den veralteten Gebäudebestand in Deutschland zu modernisieren, muss die Sanierungsrate steigen – und dafür braucht es Verlässlichkeit und Planbarkeit. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen würden zukünftig steigenden Energiepreisen ausgesetzt werden.“
Unter anderem soll dem Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder empfohlen werden, die in der EPBD geforderte Ausstattung von Wohngebäuden mit elektronischen Kontrollsystemen zur Überwachung der Energieeffizienz zu streichen. Solche Energiemanagementsysteme sind aus Sicht des ZVEI maßgeblich für eine effiziente Steuerung des Stromverbrauchs und sollten künftig fester Bestandteil der elektrischen Infrastruktur in Gebäuden sein.