Termine
17.09.2025
Das Gebäude steht im Mittelpunkt der Digitalisierung.
Am 18.12.2024 wurde die neue EU-Bauproduktenverordnung (engl. CPR = Construction Products Regulation) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen und die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union. In der neuen Fassung sind unter anderem Vorgaben zur Nachhaltigkeit und zur Digitalisierung enthalten, die erstmals in den Regelungsbereich aufgenommen wurden. So soll für Bauprodukte der Digital Product Passport (DPP) verbindlich eingeführt werden. Die technische Ausgestaltung legt die EU-Kommission in einem delegierten Rechtsakt im Jahr 2025 fest. In diesem Zusammenhang wurden bereits drei mögliche Optionen vorgestellt.
Der ZVEI fordert, dass der dezentrale Ansatz in Form von herstellereigenen Datenbanken und Back-Up-Systemen bei ausgewählten qualifizierten Softwaredienstleistern für den Digital Product Passport unter der neuen CPR umgesetzt wird. Die Ausgestaltung des Digital Product Passports muss technologieneutral sein und die Interoperabilität mit dem digitalen Produktpasssystem der Ökodesign-Verordnung (ESPR) sicherstellen. Bei der Implementierung ist auf eine schrittweise Umsetzung („staged approach“) zu achten.
Der vorliegende ZVEI-Seiter erläutert die Hintergründe sowie die wichtigsten Punkte bei der technischen Ausgestaltung des Digital Product Passports für Bauprodukte im Detail.
ZVEI-Seiter Digital Product Passport unter der neuen EU-Bauproduktenverordnung (CPR)