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06.07.2023

Gebäudeenergiegesetz: Wärmewende nicht auf die lange Bank schieben

Das Gebäude steht im Mittelpunkt der Digitalisierung.

Kaum ein Thema wird so kontrovers diskutiert wie das sogenannte „Heizungsgesetz“, eigentlich bekannt als Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zusammen mit dem Wärmeplanungsgesetz soll das GEG die Weichen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung stellen: Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden.  Der ZVEI unterstützt dieses Ziel und hat sich dementsprechend in den politischen Prozess eingebracht.

Nach langem Ringen und diversen Konsultationen hat sich die Ampel-Regierung kürzlich auf einen Kompromiss für die GEG-Novelle geeinigt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf vom 17.05.2023 wird nach dem Stopp des parlamentarischen Verfahrens durch das Bundesverfassungsgericht am 5. Juli allerdings erst nach der Sommerpause in die Entscheidung gehen. Das ist bedauerlich, denn die Wärmewende ist essenziell für die Erreichung der Klimaziele und duldet keinen weiteren Aufschub. Gleichzeitig bietet die Pause aber auch die Chance, problematische Aspekte des Entwurfs noch einmal zu überdenken.

Denn auch die Einigung der Ampelkoalition zum GEG bedeutete in erster Linie eine Verlangsamung der dringend nötigen Wärmewende im Gebäudesektor – dem Sektor, der immerhin für ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich ist. Die Synchronisierung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG ist nachvollziehbar, aber zeitlich viel zu großzügig bemessen. Die Planungs- und Investitionsunsicherheiten für Hersteller, Gebäudeeigentümer und Verbraucherinnen und Verbraucher setzen sich damit fort.

Nach aktuellem Stand soll das 65%-Gebot ab dem 1.01.2024 zunächst nur für Neubauten gelten. Bei Bestandsgebäuden greift die Vorgabe erst, wenn eine kommunale Wärmplanung vorliegt – d.h. spätestens 2028 bei kleinen und mittelgroßen Kommunen sowie 2026 bei großen Kommunen ab 100.000 Einwohnern. Die Synchronisierung der kommunalen Wärmeplanung mit dem GEG ist nachvollziehbar, aber zeitlich viel zu großzügig bemessen. Die Planungs- und Investitionsunsicherheiten für Hersteller, Gebäudeeigentümer und Verbraucherinnen und Verbraucher setzen sich damit fort. Das schadet der Branche, die sich dem Ziel von 500.00 Wärmepumpen pro Jahr verpflichtet und massiv in die Produktionskapazitäten investiert hat, den Klimazielen insgesamt. Der ZVEI fordert daher unter anderem angemessene Fristen, die Vermeidung von Anschlusszwängen an Fernwärmenetze sowie Planungssicherheit für Hersteller und Kunden.

Neben mehr Tempo ist es wichtig, dass der Umstieg im Wärme- und Gebäudesektor attraktiv gestaltet wird. Dazu zählt in erster Linie, den Strompreis endlich von bestehenden Umlagen und Abgaben, wie der Konzessionsabgabe, zu entlasten und die Stromsteuer auf europäisches Mindestmaß zu senken.

Die von Bundesregierung angekündigte Förderung von max. 70 Prozent für den Einbau klimafreundlicher Heizungen – bestehend aus einer Grundförderung (30 %), einer einkommensabhängigen Förderung für finanzschwache Haushalte (30 %) sowie der Einführung eines Vorreiterbonus (20 %) – sind durchaus sinnvoll. Ihre Wirksamkeit ist jedoch abhängig von der Langfristigkeit und der Höhe der tatsächlich förderfähigen Kosten.

Ebenso wichtig ist es, Doppelregulierungen und Widersprüche mit europäischen Vorgaben zu vermeiden (z. B. mit Ecodesign bezüglich Produktanforderungen), den Fachkräfteengpass zu adressieren, die Betriebsprüfung nur durch qualifizierte Fachkräfte zu erlauben und die Anrechenbarkeit von PV-Strom, Solarthermie und Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zu ermöglichen – alles Kernforderungen des ZVEI.

Es wird bis zum Schluss spannend bleiben, denn entsprechend des „Struck’schen Gesetzes“ gilt: „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament, wie es eingebracht wurde“. Bundestag und Bundesrat sind nun in den nächsten Monaten gefragt, Planungssicherheit für Industrie und Kunden, angemessene Fristen sowie attraktive Rahmenbedingungen für Einsatz strombasierter Heizlösungen zu schaffen.

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