Folge 60: Nachholbedarf bei digitalen Versorgungsanwendungen in Deutschland

Die Regelungen zu den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind aus ZVEI-Sicht der richtige Schritt auf dem Weg hin zu einem digitalisierten Gesundheitssystem. Es stellt den Patienten ins Zentrum einer individualisierten Versorgung und verankert ihn mehr und mehr als Akteur in der Gesundheitsversorgung. 

Aktuelle Zahlen von Eurostat zeigen jetzt aber auch den Nachholbedarf bei digitalen Versorgungsanwendungen (DiVA) komplexerer Art für die Regelversorgung. In Deutschland nutzen heute nur fünf Prozent der Bevölkerung smarte Gesundheitsgeräte. Dabei handelt es sich nach der Definition von Eurostat für diese Erhebung um Medizinprodukte, die vom Patienten selbst etwa zur Überwachung von Blutdruck, Blutzucker, Körpergewicht verwendet werden, und die durch eine Internetverbindung Messwerte an medizinisches Personal weiterleiten. Deutschland liegt damit genau auf dem Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten. In Island und Dänemark sind es 20 bzw. zwölf Prozent der Bevölkerung. Und auch in Österreich, Irland und Spanien liegt der Wert mit acht bzw. sieben Prozent höher als in Deutschland. 

Um die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland zügig weiter auszubauen, müssen die Konzepte für die DiGA auf digitale Versorgungsanwendungen (DiVA) mit Medizinprodukten höherer Risikoklassen (IIb und III) ausgeweitet werden. Auch hier sollte der Nachweis von „positiven Versorgungseffekten“ für den Zugang zur Regelversorgung ausreichen. Unser MedTech-Telegram Nr. 39 zeigt am Beispiel von chronischer Herzinsuffizienz wie  die Verbesserung der Versorgung auf diesem Wege erreicht werden kann – so kann das auch für andere Krankheitsbilder umgesetzt werden.