12.07.2023

PFAS-Beschränkung unter REACH – Halbzeit der öffentlichen Konsultation

Derzeit wird in den Gremien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Vorschlag zur umfassenden Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) unter der Chemikalienverordnung REACH diskutiert. Ohne detaillierte Bewertung sollen auf Vorschlag von fünf europäischen Staaten, darunter Deutschland, mehrere tausend Stoffe mit unterschiedlichsten Eigenschaften auf einen Schlag pauschal verboten werden.

Seit März und noch bis zum 25. September 2023 läuft bei der ECHA eine Stakeholder-Konsultation zu dem Beschränkungsvorschlag, der die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS (als Stoffe und als Bestandteile von Gemischen und Erzeugnissen ab einer bestimmten Konzentration) verbietet. Das Dossier sieht (befristete) Ausnahmen für einige wenige Verwendungen für 6, 5 bzw. 13,5 Jahre vor. Für die meisten Verwendungen sind jedoch keine Ausnahmen vorgesehen, so dass diese bereits 18 Monate nach Inkrafttreten der Beschränkung verboten wären.

Der Anwendungsbereich des Beschränkungsvorschlags entspricht der OECD-Definition von PFAS (2021). Er umfasst alle Stoffe, die mindestens eine vollständig fluorierte Methylgruppe (-CF3-) oder Methylengruppe (-CF2-) ohne weitere H-, Cl-, Br- oder I-Atome enthalten (insgesamt mehr als 10.000 Stoffe). Dazu gehören auch Fluorpolymere und Polymere mit fluorierten Seitenketten.

Die Behörden begründen ihren Vorschlag mit gefährlichen Eigenschaften wie Persistenz, hoher Wasserlöslichkeit, Bioakkumulierbarkeit und Toxizität einiger Stoffe und weisen darauf hin, dass diese unter Anwendung des Vorsorgeprinzips eine umfassende Beschränkung erfordern.

Ein vollständiges Verbot von PFAS hätte massive Auswirkungen auf die Elektro- und Elektronikindustrie und die gesamte europäische Industrie. PFAS werden auf vielfältige Weise in Prozessen und Produkten eingesetzt, insbesondere dort, wo extreme Bedingungen wie hohe oder niedrige Temperaturen, hohe Reibungswiderstände oder aggressive chemische Bedingungen dies erfordern. PFAS tragen dazu bei, die Lebensdauer von Anlagen und Produkten zu verlängern, den Wartungsaufwand zu verringern und die Sicherheit zu erhöhen, z. B. durch die Vermeidung von Kurzschlüssen. Sie sind daher gerade im Bereich der Zukunftstechnologien von großer Bedeutung für Innovationen und technische Weiterentwicklungen, nicht nur, aber auch z.B. in der Halbleiterherstellung, in Wärmepumpen, in allen elektronischen Bauteilen, in der elektrischen Automation etc. Ein Verbot von mehreren tausend PFAS würde dazu führen, dass viele dringend benötigte Anwendungen in der EU nicht mehr hergestellt werden könnten, da es derzeit keine geeigneten Alternativen gibt.

Bereits vor mehr als zwei Jahren wurde zur Begleitung des PFAS-Beschränkungsverfahrens die ZVEI-Taskforce PFAS gegründet, die sich seitdem in die laufenden fachlichen und politischen Diskussionen einbringt und die ZVEI-Mitglieder informiert. So wurde beispielsweise im Januar 2023 ein Web-Seminar zur Information aller ZVEI-Mitglieder durchgeführt.

Derzeit arbeitet die TF PFAS an geeigneten Beiträgen des ZVEI und seiner Produktbereiche für die (nur noch) knapp drei Monate, nämlich bis zum 25. September 2023, laufende öffentliche Konsultation: All news - ECHA (europa.eu).

Um schwerwiegende Folgen für die Industrie zu vermeiden und den Vorschlag an entscheidenden Stellen zu verbessern, müssen im Rahmen der Konsultation ausreichende Daten vorgelegt werden.

Eine Nichtbeteiligung wird von den ECHA-Gremien als Zustimmung zum Vorschlag gewertet.

Aus Sicht des ZVEI ist eine Beteiligung aller betroffenen Unternehmen unbedingt erforderlich.

Interessierte Kreise können im Rahmen der Konsultation Informationen über Verwendungen, sozioökonomische Aspekte und alternative Stoffe zu übermitteln. Gefordert sind technische Expertise und die Vorlage von Daten und Fakten. Pauschale Aussagen ohne ausreichende Belege sind nicht ausreichend.

Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) werden den Beschränkungsvorschlag auf der Grundlage der eingegangenen Kommentare bewerten und eine Stellungnahme an die Europäische Kommission abgeben, die dann einen Legislativvorschlag ausarbeiten wird.

Die ZVEI-TF PFAS wird sich im Rahmen der laufenden Konsultation zu allgemeinen Aspekten äußern. Beiträge zu spezifischen Anwendungen, Produkten oder Herstellungsprozessen können nur unter aktiver Beteiligung der entsprechenden ZVEI-Gremien und Mitgliedsunternehmen konsolidiert werden. Die Mitglieder der TF PFAS stehen hierfür gerne unterstützend zur Verfügung.

Der ZVEI appelliert daher dringend an alle Mitgliedsunternehmen:

  • Prüfen Sie dringend Ihre Betroffenheit.
  •  Beteiligen Sie sich direkt an der Konsultation. Sie können Ihre Beiträge vertraulich einreichen oder öffentlich zugänglich machen.
  • Stellen Sie die nicht vertraulichen Teile Ihrer Stellungnahme dem ZVEI zur Verfügung.
  • Arbeiten Sie mit der ZVEI TF PFAS und den produktspezifischen Einheiten im ZVEI zusammen, um geeignete Fallbeispiele zu erarbeiten.

Detailliertere Informationen zur Konsultation und zu Ihrer Beteiligung finden Sie im ZVEIconnects-Themenkanal Umwelt unter Konsultations-Tools-und-Hilfsmittel im Ordner PFAS.

Personen aus ZVEI-Mitgliedsunternehmen erhalten – sofern noch nicht vorhanden - unter Anmeldeformular (zvei.org) Zugriff auf den Themenbereich.

Detaillierte Informationen zur Konsultation und zur Teilnahme finden Sie im ZVEIconnects-Themenkanal Umwelt unter ZVEIconnects Themen - Konsultations-Tools-und-Hilfsmittel im Ordner PFAS.

Personen aus ZVEI-Mitgliedsunternehmen erhalten - sofern noch nicht vorhanden - Zugang zum Themenkanal unter Anmeldeformular (zvei.org).

 

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