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03.07.2025

Stromsteuer: Verpasste Chance für Wirtschaft und Energiewende

Das Ergebnis des jüngsten Koalitionsausschusses zur Stromsteuer ist ernüchternd. Eine umfassende, allgemeine Senkung der Stromsteuer – wie sie von vielen Seiten gefordert wurde – bleibt aus. Statt eines großen Wurfs bleibt es bei einer selektiven Entlastung, deren konkrete Ausgestaltung bislang unklar ist. Ob das Parlament hier noch korrigierend eingreift, bleibt abzuwarten.

Der ZVEI begleitet die Debatte bereits sehr lange mit seiner Forderung, den Strompreis für alle Verbrauchergruppen zu senken. Zuletzt hatte er gemeinsam mit sechs weiteren Verbänden in einem Brief an die Bundeswirtschaftsministerin, den Bundesfinanzminister sowie die Fraktionsvorsitzenden Spahn und Miersch appelliert, sich für die Reduzierung der Stromsteuer für alle Verbrauchsgruppen zum 1.1.2026 einzusetzen.

Die aktuelle Entscheidung zur Stromsteuer ist aus Sicht des ZVEI ein Dämpfer für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland und für die Energiewende. Eine faire und wirksame Entlastung muss alle Verbrauchsgruppen einbeziehen.

Unklare Entlastung für Mittelstand und Handwerk

Die Ankündigung, auch Mittelstand und Handwerk zu entlasten, wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Zwar ist von einer Entlastung für lokal produzierende Betriebe ab einem bestimmten Energieverbrauch die Rede – genannt werden unter anderem Bäckereien, Fleischereien, Bauunternehmen und Energieversorger. Doch viele dieser Branchen sind bereits Teil der geplanten Stromsteuerreduzierung für das produzierende Gewerbe. Die erneute Nennung des Handwerks sowie ein möglicher Zuschuss von bis zu drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt deuten auf eine zusätzliche Regelung hin – Details fehlen jedoch bislang.

Nach aktuellem Stand scheint eine Entlastung unabhängig von Unternehmensgröße oder Stromintensität vorgesehen zu sein – vorausgesetzt, der jährliche Stromverbrauch übersteigt 12,5 MWh bzw. die Stromsteuerlast liegt bei mindestens 250 Euro. Diese Schwelle entspricht dem Mindestbehalt nach Stromsteuergesetz. Ob tatsächlich bis zu 600.000 Unternehmen davon profitieren, ist noch unklar.

Private Haushalte gehen leer aus

Für private Haushalte ist die Aussicht auf Entlastung minimal. Die Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte bringt in der Niederspannung meist weniger als 1,5 ct/kWh – in vielen Netzgebieten sogar deutlich weniger. Die zusätzliche Entlastung durch die Gasspeicherumlage beträgt lediglich 0,3 ct/kWh – allerdings auch nur für Haushalte mit Gasanschluss. Bei großzügiger Rechnung ergibt sich so eine maximale Entlastung von rund 2 ct/kWh – das entspricht etwa 100 Euro pro Jahr für eine vierköpfige Familie. Die im Ergebnispapier genannte Entlastung um „bis zu 3 ct/kWh“ bleibt nach aktuellem Stand für die meisten Haushalte in weiter Ferne.

ZVEI: Stromsteuer muss für alle sinken

Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, kommentiert die Entscheidung der Koalition deutlich:

„Dass sich die Koalitionäre auch im zweiten Anlauf und entgegen allen Ankündigungen nicht auf die Senkung der Stromsteuer für alle Verbrauchsgruppen durchringen konnten, ist bitter. Die Bundesregierung verpasst damit die Chance, die strukturellen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und Energiewende in Deutschland zu verbessern. Denn dazu müssten alle Unternehmen und alle Bürgerinnen und Bürger in die Stromsteuer-Reduzierung eingeschlossen werden.

Die Annahme, dass der Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten bei Kleinbetrieben und Privathaushalten in großem Umfang ankommt, ist falsch. In einem Gutachten, beauftragt von ZVEI und VKU, haben wir schon vor Wochen gezeigt, dass ein Großteil nur maximal die Hälfte der genannten Entlastung von drei Cent pro Kilowattstunde auf der Stromrechnung sehen wird.“

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