Presse

14.03.2023

Abstimmung zur EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD): Startschuss für nötige Elektrifizierung des Gebäudesektors

17/2023

  • Klimaneutrale Gebäude nur durch Elektrifizierung und Digitalisierung zu erreichen

Die heutige Abstimmung des EU-Parlaments über den Entwurf zur Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) ist ein wichtiger Schritt für den Einsatz elektrischer und digitalisierter Technologien im Gebäude: „Eine zukunftssichere EPBD muss Elektrifizierung und Digitalisierung im Gebäudesektor so festlegen, dass die technischen Voraussetzungen für das Erzeugen und Speichern von Energie künftig in allen Gebäuden gegeben sind. Nur so schaffen wir den Weg hin zur Klimaneutralität“, sagt Sebastian Treptow, Bereichsleiter Gebäude im ZVEI. Dabei verweist er auch auf eine aktuelle Studie des ZVEI zu den Stromnetzen der Zukunft. „Energie wird verstärkt dezentral erzeugt und gespeichert werden. Dazu müssen nicht nur die Netze in der Lage sein – was sie laut Studie aktuell nicht sind, sondern auch die anderen Player, insbesondere Gebäude, denen in diesem System künftig eine noch wichtigere Rolle zukommen wird.“

Eine umfassende Elektrifizierung würde außerdem maßgeblich dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Neben den notwendigen Technologien (PV-Anlagen, Wärmepumpe, Wallboxen) muss bei diesem Wandel auch die Großteils veraltete elektrische Infrastruktur in Bestandsgebäuden auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden.

Aus Sicht des ZVEI sind zudem folgende Punkte bei der Neufassung der EPBD zu beachten:

  • Renovieren: Die EPBD muss einen ehrgeizigen und realistischen Pfad für die Renovierung von Gebäuden mit Mindeststandards für die Energieeffizienz (MEPS) bis 2027 festlegen. Besonders für Nicht-Wohngebäude unterstützt der ZVEI den Vorschlag, bis 2027 die Klasse E und bis 2030 die Klasse D zu erreichen. Der Entwurf bringt das richtige Gleichgewicht in diese MEPS und stellt sicher, dass historische Gebäude, Sozialwohnungen und ein Teil der Wohngebäude von den MEPS ausgenommen werden können.
  • Digitalisieren: Digitale Technologien leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende. Möglichkeiten zur Vernetzung und netzdienlichen Verbrauchssteuerung, wie zum Beispiel Gebäudeautomatisierung und -steuerung, intelligentes Laden von Elektrofahrzeugen und elektronische Überwachung, sind daher flächendeckend im Gebäudebestand einzusetzen.
  • Elektrifizieren: Technische Gebäudesysteme inklusive der elektrischen Anlage sind Grundvoraussetzung, damit die Energiewende im Gebäude gelingt. Es ist richtig, dass sie ein integraler Bestandteil des Sanierungsfahrplans des Gebäudes sind. Gleiches gilt für den Ansatz, dass alle Gebäude mit Solaranlagen kurz- und mittelfristig ausgestattet werden müssen. Durch die EPBD sollte der Anteil von erneuerbaren Energien bei der Wärme- und Warmwasserbereitung maßgeblich erhöht werden. Hierbei sollte der Fokus auf dem Gebäudebestand liegen; Renovierungen sollten als Anlass für die Elektrifizierung der Wärmeerzeugung dienen.
  • Finanzieren: Bei der Bereitstellung von Mitteln für die energetische Sanierung sollen Ex-ante- und Ex-post-Prüfungen umfassend eingesetzt werden, um kosteneffiziente Investitionen sicherzustellen und zu vermeiden, dass Geld für Renovierungen verschwendet wird, die sich nicht auszahlen.
     

 

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