Presse

23.04.2024

Alle Möglichkeiten bei Umsetzung der Ökodesign-Verordnung ausnutzen

31/2024

  • Verabschiedete EU-Ökodesign-Verordnung stärkt gelebte Praxis und schafft Rechtssicherheit
  • Innovative Lösungen bei Digitalem Produktpass, wie DDP4.0, jetzt möglich

Die Einführung der Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) im Rahmen der Sustainable Products Initiative (SPI) der EU-Kommission markiert einen weiteren Schritt zur Förderung nachhaltiger Produktgestaltung. "Die heute verabschiedete Neufassung der Ökodesign-Verordnung unterstreicht, dass sich die Ökodesign-Richtlinie über viele Jahre hinweg als ein starkes Instrument zur Steigerung der Energieeffizienz von Produkten erwiesen hat. Die EU denkt damit bestehende Regulierungen weiter. Sie stärkt gelebte Praxis und schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen", betont Christian Eckert, ZVEI-Bereichsleiter Nachhaltigkeit und Umwelt.

Der ZVEI unterstützt den technologieneutralen Ansatz beim Digitalen Produktpass (DPP). Es ist erfreulich, dass die EU der Forderung des ZVEI gefolgt ist und das Verbot, einen Internetlink zu nutzen, gestrichen hat. Weiterhin wurden Verweise auf spezifische Normen ersetzt, was innovative Ansätze wie den DPP4.0 ermöglicht. Das sei wichtig, so Eckert, denn: "Der Europäische Green Deal hat ehrgeizige Einspar- und Transformationsziele gesetzt, die eine umfassende Transparenz entlang der Produktlieferketten fordern, um eine effiziente Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit zu fördern. Die Industrie antwortet auf diese Anforderungen mit dem skalierbaren Konzept des Digitalen Produktpasses, welcher die Kommunikation in der Lieferkette optimiert.“ Kritisch betrachtet der Verband jedoch die stoffbezogenen Aspekte im Text, deren Abgrenzung mit dem existierenden Chemikalienrecht trotz einiger textlicher Nachbesserungen nicht durchgehend transparent ist. So werden etwa an mehreren Stellen sicherheitsrelevante Aspekte beschrieben, die über ein zirkuläres Produktdesign hinausgehen.

Die vorgelegte EU-Richtlinie fokussiert sich nicht mehr nur auf Energieeffizienz. Die ESPR definiert Mindestkriterien z. B. an Reparierbarkeit, Rezyklateinsatz und CO2-Fußabdruck. Die erweiterten Leistungs- und Informationsanforderungen der ESPR werden nahezu alle Produktkategorien am EU-Markt betreffen, sowohl im B2C- als auch im B2B-Geschäft. Die Wirksamkeit produktspezifischer Anforderungen wird allerdings erst mit der Umsetzung der nachgelagerten, delegierten Rechtsakte erreicht. Für den ZVEI ist es entscheidend, dass bei der weiteren Ausgestaltung der Rechtsakte produkt- und segmentgerechte Vorgaben gelten. Für die Erhebung und die effiziente Kommunikation der geforderten Produktinformationen entlang der Lieferkette sind einheitliche und transparente Methoden und Standards eine wesentliche Voraussetzung. Die Überprüfung der Einhaltung wird mit den gestiegenen Anforderungen deutlich komplexer als bisher. Daher ist eine konsequente Marktüberwachung maßgeblich.

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