Presse

07.05.2020

Deutschlands Sonderregelungen beim Medienstaatsvertrag haben Konsequenzen für Hersteller und Verbraucher

30/2020

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben den Entwurf des Medienstaatsvertrags trotz der Einwände der Europäischen Kommission unterzeichnet. Damit wird der Ratifikationsprozess in Deutschland fortgesetzt, ohne die Hinweise zur Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem Europäischen Binnenmarkt zu berücksichtigen. Aus Sicht des ZVEI verpasst Deutschland damit die wichtige Chance, den neuen Medienstaatsvertrag von vorneherein Europa- und Binnenmarkts-konform zu gestalten.

Neben seiner Kritik an den teils verbraucherfeindlichen Vorschlägen des Medienstaatsvertrags hatte der ZVEI zuletzt insbesondere auf die Schäden hingewiesen, die er für den europäischen Binnenmarkt bedeutet. Mit dem Medienstaatsvertrag geht Deutschland zudem über die Anforderungen der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie hinaus, welche den Rechtsrahmen für Medienregulierung auf EU-Ebene bildet. Die nationalen Sonderregelungen Deutschlands haben zur Folge, dass europaweit vertriebene Fernsehgeräte künftig speziell für den deutschen Markt angepasst werden müssen. Dies hat nicht nur Konsequenzen für die Hersteller, sondern auch für die Verbraucher.

Der Medienstaatsvertrag greift zudem weiteren wichtigen Europäischen Rechtsakten vor: Bis Ende des Jahres will die Europäische Kommission den Digital Services Act, ein Gesetzespaket für digitale Dienste, auf den Weg bringen. Angesichts dessen, so der ZVEI, kommt es nun darauf an, durch den Medienstaatsvertrag geschaffene Widersprüche und Doppelregulierungen aufzulösen. Die deutsche Medienpolitik muss einer ausgewogenen, zukunftsfesten und vor allem europäischen Lösung zugeführt werden und so einen effektiven Beitrag zu einer vielfältigen Medienlandschaft leisten.

Gebäude