Presse

12.02.2021

Kompromiss zum Sorgfaltspflichtengesetz: Umsetzung bleibt für viele Unternehmen eine große Herausforderung

11/2021

  • ZVEI stellt europäischen Lösungsansatz vor und fordert Warnhinweise durch die EU-Staaten

 

Die Bundesregierung hat sich offenkundig auf einen Kompromiss zum geplanten Sorgfaltspflichtengesetz geeinigt. Mit Blick auf die Diskussion des Gesetzentwurfs im Bundestag plädiert der ZVEI weiterhin für einen Ansatz, der die EU-Mitgliedsstaaten und die Industrie zur Wahrung der Menschenrechte zusammenbringt. „Die Unternehmen können nicht allein gelassen werden bei der Detektivarbeit, mit welchen Unternehmen und Personen Geschäftsbeziehungen eingegangen werden können. Die EU und die Mitgliedstaaten müssen durch Hinweise auf Verstöße gegen die Menschenrechte unterstützen“, erklärt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung. Eine solche Liste mit Warnhinweisen könne sich an den bestehenden EU-Sanktionsvorschriften orientieren, die heute schon von den Unternehmen zwingend zu beachten sind. Eine solche Regulierung könne von den Unternehmen schnell aufgenommen werden und positive Effekte bei der Wahrung der Menschenrechte in den Lieferketten erzielen.


Der ZVEI begrüßt zwar, dass der nun gefundene Kompromiss die ursprünglich geplanten Haftungsregeln sowie weitere Aspekte entschärft, gleichzeitig bleibt es ein nationaler Alleingang bei einem Thema von globalem Ausmaß. Der Kompromiss wird die Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. „Es darf keine Zertifizierungsbürokratie entstehen, die in der Substanz nicht zu Verbesserungen bei der Wahrung der Menschenrechte führt. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten dürfte sie vielmehr mitunter selbst Schwierigkeiten haben, sichere Urteile abzugeben.“

Das Gesetz sollte daher möglichst rasch einem EU-Ansatz weichen, der in Brüssel auch bereits in Vorbereitung ist. „Der Wahrung der Menschenrechte ist am besten gedient, wenn die EU geschlossen agiert und in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft Vorgaben setzt, die von allen Unternehmen gleichermaßen umgesetzt werden können“, unterstreicht Weber. „27 unterschiedliche nationale Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten zur Regulierung der Lieferkette beispielsweise für ein und dasselbe Messgerät, das nicht aus der EU kommt, erschweren einmal mehr den EU-Binnenmarkt, statt ihn zu stärken.“

 

Das ZVEI-Positionspapier zu Sorgfaltsplichten in der Lieferkette finden Sie unter https://www.zvei.org/sorgfaltspflichten

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