03.09.2025
„Die Entlastung reicht nicht aus, um die ächzende Bürokratielast der Unternehmen wirksam zu verringern“, kritisiert ZVEI-Geschäftsführer Wolfgang Weber den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Streichung der Berichtspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorsieht. „Dieses Vorhaben ist nicht der Aufbruch, den die Bundesregierung vollmundig angekündigt hat. Dem Vorschlag fehlt jede Signalwirkung. Dafür hätte man das Gesetz wirklich abschaffen müssen.”
Obwohl das LkSG auf dem Papier erst ab einer Unternehmensgröße von 1.000 Mitarbeitern greife, sei fast jedes zweite deutsche Unternehmen betroffen, da auch kleinere Firmen indirekt Daten sammeln und bereitstellen müssen. Dies habe eine IW-Umfrage schon 2024 gezeigt. Der ZVEI fordert die Bundesregierung deshalb auf, auf EU-Ebene entschlossen für einen Stopp der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), mindestens aber für die Beschränkung der Sorgfaltspflicht auf direkte Zulieferer (Tier 1) einzutreten.
„Der Bürokratieabbau muss jetzt endlich rechtssicher und sinnvoll umgesetzt werden. Unternehmen brauchen klare Leitplanken. Das Ziel muss eine praxisnahe Reform frei von Symbolpolitik sein“, erklärt Weber. Die sogenannte Omnibus-Regulierung, mit der die EU-Kommission eine Vereinfachung und Harmonisierung der gesamten Nachhaltigkeitsgesetzgebung erreichen will, sei eine Chance. „Die Bundesregierung muss diese im Sinne der deutschen Wirtschaft nutzen und in Brüssel entschieden dafür eintreten, dass der bürokratische Aufwand dauerhaft sinkt. Niemand braucht ein erneutes deutsches Gesetz, bevor die europäischen Vorgaben feststehen“, so Weber.