Presse

15.12.2020

ZVEI: EEG-Reform zu kurz gedacht

105/2020

Die Regierungsparteien haben sich auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Diese soll am Donnerstag abschließend im Bundestag diskutiert werden und zum Jahresbeginn 2021 in Kraft treten. Aus Sicht des ZVEI schafft die Novelle richtige, aber leider nur kleine Schritte – der nötige große Sprung bleibt nach wie vor aus. So will man sich einer relevanten Reduktion der EEG-Umlage erst in der nächsten Novelle wieder annehmen. „Klimaschutz braucht Elektrifizierung, weil nur so Sonne und Wind genutzt werden können. Gleichzeitig wird Strom aber stärker belastet als alle anderen Energieträger. Ihn müssen wir attraktiver machen – für Investoren in der Industrie, für Autofahrer oder Hausbesitzer und Mieter. Das bedeutet für uns: Die EEG-Umlage muss deutlicher sinken, perspektivisch auf null“, sagt Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

Positiv bewertet der Verband hingegen die Entscheidung, den Eigenverbrauch sowie die Photovoltaik auf Dächern zu stärken. „Künftig ist der Eigenverbrauch von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW im Umfang von 30 MWh von der EEG-Umlage befreit – eine gute Entscheidung“, so Weber weiter. „Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die Erzeugung von grünem Strom im privaten Umfeld zu fördern.“ Dass die Pflicht zur Teilnahme an einer Ausschreibung bei Solardachanlagen wieder auf die derzeit geltende Grenze von 750 kW angehoben wird, gebe insbesondere kleinen und mittlere Unternehmen die nötige finanzielle Planungssicherheit. Schließlich werde der überwiegende Teil der heute installierten Gebäude-PV-Anlagen mit der Intention gebaut, den eigenerzeugten Solarstrom auch selbst vor Ort zu nutzen und dabei Energieeffizienz voranzubringen.

Aus Sicht des ZVEI kommt jedoch auch die Digitalisierung des Energiesystems in der vorliegenden EEG-Fassung zu kurz: Denn zunächst soll das Bundeswirtschaftsministerium prüfen, inwieweit der Einbau intelligenter Messsysteme für neue Kleinanlagen wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Dabei wurde der gesellschaftliche Nutzen eines flächendeckenden Smart-Meter-Gateway-Rollouts bereits vor einigen Jahren durch eine umfangreiche Kosten-Nutzen-Analyse des BMWi belegt. Der ZVEI bekräftigt daher noch einmal seine dringende Empfehlung, Betreiber von EEG-Anlagen ab einem Kilowatt über den Kommunikationskanal des Smart-Meter-Gateways (SMGW) anzubinden. Das ermöglicht u.a. eine Netzzustandserfassung an wichtigen Punkten im Stromnetz. „Über eine Vergütung des Netzbetreibers für bereitgestellte Daten könnte die finanzielle Belastung insbesondere sehr kleiner Anlagenbetreiber möglichst gering gehalten werden“, so Weber.

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