20.11.2025
Bundesbauministerin Hubertz und Bundesjustizministerin Hubig haben heute die Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgestellt. Während der ZVEI das Anliegen teilt, Bauen kostengünstiger und einfacher zu gestalten, fordert er, die Elektroinstallation von Kosteneinsparungen auszunehmen. „Eine reduzierte Erstausstattung in der Elektroinstallation führt zu höheren Nachrüstkosten und verzögert die notwendige Transformation des Gebäudesektors“, sagt Sebastian Treptow, ZVEI-Bereichsleiter Gebäude.
Der ZVEI plädiert dafür, umzudenken und nicht nur die kurzfristigen Baukosten, sondern die langfristigen Energie- und Betriebskosten zum Maßstab zu machen. Eine zukunftsfähige Elektroinstallation betrage im Neubau lediglich vier bis fünf Prozent der Gesamtkosten. Auch bei der Sanierung sei es kontraproduktiv, aus Kostengründen auf zukunftssichere Ausstattungsmerkmale zu verzichten. Dies würde den Aufwand für eine spätere Integration von Energiewendetechnologien wie Wärmepumpe, PV-Anlage, Stromspeicher oder Ladestationen nur erhöhen.
Den Ansatz, mit dem Gebäudetyp E von bautechnischen Normen mit Blick auf die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) abzuweichen, kritisiert der ZVEI: „Normen sind ein Garant für Sicherheit, Qualität und Effizienz beim Bauen“, so Treptow. Da Baurecht Ländersache ist, muss der Bund den Schulterschluss mit den Ländern suchen, um einheitliche Mindeststandards sicherzustellen. Nur so lässt sich ein Flickenteppich bei der Ausgestaltung vermeiden.
Mit Blick auf den aktuellen Stand der Diskussion um den Gebäudetyp E fordert der ZVEI die Bundesregierung auf, die im Entwurf genannte „robuste und einfache Haustechnik“ konkret zu definieren. Hier sollten die relevanten Verbände dringend beteiligt werden.