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30.04.2019

Beistellung von neuen oder gebrauchten Produkten

Merkblatt 82028:2019-04

Kunden äußern gelegentlich den Wunsch, bestimmte Produkte oder Module selbst zu beschaffen oder beizustellen. Wie geht der Errichter damit um? Wer hat die Verantwortung für diese Beistellungen – der Kunde oder der Errichter? Und was ist, wenn es sich dabei um gebrauchte oder „generalüberholte“ Produkte handelt?

Um diese Fragen zu beantworten und dem Errichter eine Hilfestellung zu geben hat die ZVEI-Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer ein neues Merkblatt zum Thema erstellt.

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Merkblatt Arge Errichter und Planer

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