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13.05.2024

Broschüre: Das Energielabel

Mit dem Energielabel fördert die EU seit Mitte der neunziger Jahre den Wettbewerb um energieeffiziente Haushalt-Großgeräte. Zeitgleich sorgten Ökodesign-Regulierungen für ein stufenweise wirkendes Vermarktungsverbot von wenig effizienten Geräten. Die dadurch getriebene technologische Entwicklung führte zur Einführung und der regelmäßigen Neuskalierung der Effizienzskala von A bis G. Die Plusklassen wurden nach und nach für alle Produktgruppen gestrichen und 2025 werden als letzte Kategorie auch Haushaltswäschetrockner und Kondensationswäschetrockner die Skala von A bis G übernehmen.

Seit dem 1. März 2025 müssen die Lieferanten sicherstellen, dass jeder Wäschetrockner mit dem gedruckten neuen Label geliefert wird und die Händler müssen ab dem 1. Juli 2025 die in der Verkaufsstelle ausgestellten Geräte mit dem neuen Label kennzeichnen. Neben den Änderungen bei der Energieverbrauchskennzeichnung werden durch die Ökodesign-Anforderungen Vorgaben für die Ressourceneffizienz bei Wäschetrocknern gemacht, die ab dem 1. Juli 2025 umgesetzt werden müssen. Diese umfassen auch die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, die gewerblichen Reparateuren und Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden müssen. Bei der Ersatzteilverfügbarkeit gelten für gewerbliche Reparateure weitreichendere Regelungen als für Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Der ZVEI stellt daher eine aktualisierte Fassung seiner Broschüre zum Energielabel für Hausgeräte zur Verfügung. Diese enthält Informationen zu den jeweiligen Produktgruppen, einzuhaltenden Fristen sowie Pflichten für Lieferanten und Händler.

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