Termine
03.06.2025
Mit der vorliegenden Erläuterung zur EU F-Gase-Verordnung geben die beteiligten Verbände ihren Mitgliedern Hinweise an die Hand, um die Umsetzung in der Praxis für elektrischer Schaltgeräte zu erleichtern.
Vorrangiges Ziel der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung) ist es, die Emissionen von fluorierten Gasen in die Atmosphäre zu beschränken. Hierzu umfasst die F-Gase-Verordnung zum einen Verbote zur Nutzung fluorierter Gase (F-Gase) in verschiedenen Anwendungen. Zum anderen enthält sie Vorschriften für den Umgang mit F-Gasen und Geräten, in denen diese verwendet werden. Einige Regelungen der F-Gase-VO 2024, die für elektrische Schaltanlagen gelten, sind komplex und schwer lesbar. Zudem bedürfen einige Vorschriften weiterer Erläuterung.
Die Verordnung (EU) 2024/573 – kurz F-Gase-VO 2024 – wurde am 20. Februar 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat am 11. März 2024 in Kraft. Die bisherige F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 wurde mit der F-Gase-VO 2024 aufgehoben. Die Regelungen der F-Gase-VO 2024 sind in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden. Es bedarf keiner Überführung in nationale Gesetze oder Verordnungen.
Zu beachten ist zudem, dass in der Folge der Novellierung der F-Gase-Verordnung auch nationale Verordnungen angepasst wurden bzw. werden. Diese sind in Deutschland insbesondere die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und die Chemikalien-Sanktionsverordnung (Hinweise dazu siehe Appendix), die unter anderem strafrechtliche Relevanz besitzen.
Die vorliegende Erläuterung stellt den Informationsstand 28. Mai 2025 dar.