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13.05.2025

EU-Ecodesign: Kritische Punkte bei der Festlegung der Substances of Concern

Der ZVEI kritisiert das Vorgehen zur Festlegung von produktspezifischen Informationsanforderungen zu SoC für die im Working Plan 1 zur Ökodesign-Regulierung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR)) genannten Produktgruppen, von denen der ZVEI einige vertritt. Die aktuell laufenden parallelen Studien, aber vor allem auch deren Ergebnisse, drohen die Industrie und insbesondere den Mittelstand zu überfordern – in einigen Aspekten sogar ohne erkennbaren Nutzen für Umwelt und Gesundheit.  

Problematisch ist insbesondere die kurze Konsultationsfrist von vier Wochen, innerhalb derer die gewünschten umfassenden Informationen zu allen Stoffen in einer Produktgruppe weder gesammelt noch weitergegeben werden können. Betroffene Untnernehmen können daher nicht sinnvoll zur laufenden Konsultation beitragen. 

Darüber hinaus übt der ZVEI grundsätzliche Kritik an der Vorgehensweise zur Festlegung von Informationspflichten und ggf. Stoffbeschränkungen unter ESPR: 

  1. Zu Beginn sollten nicht umfassende Informationssammlungen stehen, sondern die Feststellung eines konkreten Problems für die Kreislaufwirtschaft, und welche Stoffe dieses Problem auslösen. Dazu müssen unbedingt auch Abfallwirtschaftsbetriebe konsultiert werden. 

  2. Erst wenn feststeht, dass ein Stoff, der die Kreislaufwirtschaft behindert, tatsächlich in einer Produktgruppe vorkommen könnte, sind aus Sicht des ZVEI Informationsanforderungen gerechtfertigt, vorausgesetzt die Informationen sind für Abfallwirtschaftsbetriebe auch nützlich und nutzbar. 
  3. Der ZVEI befürchtet zudem eine Doppelregulierung infolge anderer Gesetze, die ähnliche Ziele verfolgen, wie RoHS, WEEE/I4R, WFD/SCIP. 

  4. Aus Sicht des ZVEI sind Reportingpflichten unter Ecodesign nur durch ein konkretes Risiko für die Kreislaufwirtschaft gerechtfertigt. Die ausschließliche Definition durch Gefahrenklassen in der Definition der SoC reicht nicht aus.  

Die Stellungnahme des ZVEI einschließlich Rückfragen zum Vorgehen (im englischen Volltext) finden Sie hier zum Download

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