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27.02.2020

Handlungsempfehlung RoHS

Die Richtlinie 2011/65/EU (im Folgenden „RoHS“) gilt für Elektro- und Elektronikgeräte mit der folgenden Definition:„Elektro- und Elektronikgeräte“ Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die für den Betrieb mit Wechselstrom von höchstens 1 000 Volt bzw. Gleichstrom von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind; Es wird in dieser Definition allerdings nicht dargelegt, was unter einem Gerät zu verstehen ist bzw. ab wann ein Gegenstand als Gerät anzusehen ist.

Hierzu geben wir dem Hersteller eine Handlungsempfehlung. 

 

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