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22.11.2017
Hinweise und Pflichten für Betreiber von Einbruch-/Überfallmeldeanlagen (EMA/ÜMA)

Nach erfolgter Installation einer Einbruch-/Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA) gibt es für den Betreiber einige Punkte zu beachten, um eine optimale Funktion der Gefahrenmeldeanlage langfristig zu gewährleisten. Das hier zum Download bereitstehende Merkblatt bietet dafür eine Hilfestellung mit einer Übersicht zu Hinweisen und Pflichten für Betreiber.