08.09.2025

KRITIS-Dachgesetz: ZVEI fordert schnelle Umsetzung und Resilienzmaßnahmen nach Normen

Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll die physische Resilienz der kritischen Infrastrukturen und damit die Versorgungssicherheit in Deutschland sichergestellt werden. Der Referentenentwurf beinhaltet erstmals Regelungen zur Identifizierung sowie der Erstellung von sektorenübergreifenden Mindeststandards für kritische Anlagen in Deutschland.

Der ZVEI begrüßt dieses Ziel, sieht jedoch noch Anpassungsbedarf im vorgelegten Referentenentwurf. So setzen wir uns dafür ein, dass Resilienzmaßnahmen für die Betreiber kritischer Anlagen zwingend anhand der bestehenden Normen unter anderem aus den Bereichen Einbruchschutz, Zutrittskontrolle, Videotechnik und Perimeterschutz erarbeitet werden. Diese Normen und Standards liefern eine hervorragende Basis für den realistischen sowie wirksamen Schutz kritischer Anlagen.

Des Weiteren fordern wir, den Regelschwellenwert von 500.000 zu versorgenden Einwohnern deutlich auf 100.000 Einwohner zu senken. Andernfalls werden relevante Anlagen, die z.B. Landeshauptstädte versorgen, aufgrund der zu geringen Einwohnerzahl womöglich nicht als kritische Anlagen erfasst. Auch die Aufnahme weiterer Sektoren wie „Medien und Kultur“ sowie „öffentliches Verwaltungswesen“ ist essenziell, um die Versorgungssicherheit im Krisenfall umfassend zu gewährleisten.

Das KRITIS-Dachgesetz soll gemeinsam mit dem NIS-2-Umsetzungsgesetz, welches die digitale Resilienz kritischer Anlagen regelt, die EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) umsetzen. Der ZVEI setzt sich für eine praxisnahe, koordinierte und sektorenübergreifende Umsetzung der beiden Gesetze ein.

Herunterladen ZVEI-Stellungnahme

 

Hier geht es zur Stellungnahme zum NIS-2-Umsetzungsgesetz

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