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23.07.2025
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weitet die EU die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich aus. Für viele Unternehmen bedeutet das hohe Komplexität, zusätzlichen Personalaufwand und steigende Kosten. Der ZVEI begrüßt ausdrücklich, dass die Kommission im Frühjahr 2025 umfangreiche Erleichterungen auf angekündigt hat.
Die aktuelle deutsche Initiative zur Umsetzung der unbearbeiteten, umfangreichen CSRD in deutsches Recht – während die Beratungen zur Vereinfachung der Richtlinie noch laufen – bringt den erhofften Gewinn an unternehmerischer Freiheit nun wieder in Gefahr. Wir warnen daher ausdrücklich vor einer vorschnellen nationalen Umsetzung. Übergeordnetes Ziel muss eine Umsetzung sein, die Unternehmen nicht überfordert und gleichzeitig den europäischen Vorgaben gerecht wird.
Der deutsche Gesetzentwurf greift dem laufenden europäischen Überarbeitungsprozess vor. Dies kann zu einem doppelten Berichtspflichtenaufwand in kurzer Folge führen – zulasten der Unternehmen. Wir fordern daher, den Geltungsbeginn der CSRD in Deutschland auf das Jahr 2026 zu verschieben, also nach Abschluss des sogenannten Omnibusverfahrens und der Überarbeitung der europäischen Standards.
Neben dieser grundsätzlichen Änderung spricht sich der ZVEI für weitere Anpassungen am aktuellen Vorschlag auf nationaler Ebene aus:
Eine strikte 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben – ohne zusätzliche nationale Auflagen.
Die Nutzung der Offenlegungslösung statt der kostenintensiven „Aufstellungslösung“ für elektronische Lageberichte.
Eine Zusammenführung der ESG-Berichtspflichten in einem einheitlichen Bericht („Once only“-Prinzip).
Die Öffnung des Marktes für Prüfungsdienstleistungen, auch für unabhängige, akkreditierte Organisationen neben Wirtschaftsprüfern.
Eine klare und praxisnahe Einbindung der Arbeitnehmervertretungen in den Berichtsprozess.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier zum Download.