Termine
26.03.2025

Im Rahmen des Omnibus-Pakets zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregulierung bringt der ZVEI konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der EU-Taxonomie ein.
Appendix C muss strikt an bestehendes Chemikalienrecht angepasst werden. Ausnahmen und Übergangsfristen sollten vollständig anerkannt, zusätzliche Anforderungen vermieden werden. Die Einführung eines 10-Prozent-De-minimis-Schwellenwerts wird begrüßt; die OpEx-Berichterstattung sollte freiwillig sein.
Ziel ist eine rechtssichere und investitionsfördernde Ausgestaltung der Taxonomie.
Die Stellungnahme des ZVEI können Sie hier herunterladen.