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24.05.2023

ZVEI-Seiter: Einheitliche Durchsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Seit dem 25. Mai 2018 findet die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) direkte Anwendung in der gesamten Europäischen Union (EU). In erster Linie sollte hiermit der grundrechtlich garantierte Schutz personenbezogener Daten sowie das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden. Darüber hinaus wurde sie auch gerade deswegen forciert und erarbeitet, um in der EU einheitliche datenschutzrechtliche Regelungen zu etablieren, ungleiche Wettbewerbsbedingungen abzuschaffen und im Ergebnis ein datenschutzrechtliches Level-Playing-Field für die EU-Marktteilnehmer zu generieren.

In der praktischen Anwendung wird die DSGVO diesem Ziel leider nicht in vollem Umfang gerecht. Neben den bereits im Verordnungstext selbst angelegten Rechtsunsicherheiten für Unternehmen liegt dies auch maßgeblich an der inkonsistenten Anwendung und Durchsetzung der DSGVO durch die Datenschutzaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Um die vollen Potenziale digitaler Technologien und Geschäftsmodelle zu heben, ist es unerlässlich den Gesetzestext bzw. die Systematik der DSGVO anzupassen.

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