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28.10.2025

Das Bundesministerium für Verkehr stellte kürzlich den Entwurf des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ vor, in dem die zentralen geplanten Maßnahmen für eine Fortführung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur in Deutschland, der Integration von Ladeinfrastruktur ins Stromnetz sowie zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit von Ladepunkten festgehalten werden. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung.
Der ZVEI bewertet die geplanten Maßnahmen des BMV insgesamt positiv, sinnvoll ist insbesondere die stärkere Berücksichtigung der Verbraucherperspektive: So sind Maßnahmen wie etwa der Verzicht auf Blockiergebühren in der Nacht sowie die angekündigten Pläne zur Stärkung von Wettbewerb und Preistransparenz beim öffentlichen Laden ausdrücklich zu begrüßen. Ein entscheidender Schlüssel für den Hochlauf der Elektromobilität liegt aus Sicht des ZVEI zudem im Ausbau der Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich.
An einigen Stellen besteht jedoch ergänzender Handlungsbedarf, um die im Masterplan definierten Ziele zu erreichen.
Aus Sicht des ZVEI ist es wichtig, dass mögliche Fördermaßnahmen im Bereich von Ladeinfrastruktur verbindlich an technische Mindestanforderungen sowie das Vorhandensein anerkannter Normen und Standards geknüpft sind. Hierzu zählen etwa die IEC 61851-1 (AC-Ladestationen), IEC 61851-23 (DC-Ladestationen), VDE-AR-N 4100 (Bezug in der Niederspannung) und VDE-AR-N 4105 (Erzeugung in der Niederspannung). Es ist entscheidend, dass die Bundesregierung unter Einbeziehung der Industrie schnellstmöglich verbindliche technische Standards und Schnittstellen (z.B. für MCS, ISO 15118-20 für V2G, standardisierte APIs für die Mobilithek) festlegt. Dies reduziert Entwicklungsrisiken und beschleunigt die Markteinführung interoperabler Produkte.
Die Anforderungen der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) sollten vollständig in nationales Recht umgesetzt werden, um einen konsequenten Ausbau der Ladeinfrastruktur an Wohn- und Nichtwohngebäuden sicherzustellen. Dies erfordert eine Anpassung des Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetzes (GEIG), um die in Artikel 14 EPBD festgelegten Vorgaben zu Ladepunkten, Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur zu übernehmen. Das BMV sollte sich klar zur Umsetzung der EPBD bekennen und eine Abschwächung oder Flexibilisierung in der nationalen Umsetzung vermeiden. Auch sollte die bauliche Vorbereitung für Ladeinfrastruktur bei der Begleitplanung und Genehmigung von Neubauten verbindlich vorgesehen werden.
Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Ladeinfrastruktur ins Stromnetz sind begrüßenswert. Eine Harmonisierung der Technischen Anschlussbedingungen würde eine möglichst einheitliche Nutzung von Hardwarekomponenten ermöglichen und könnte dazu beitragen, Planungsprozesse zu beschleunigen und Lieferengpässe zu beseitigen. Mit der Förderung bidirektionaler Ladelösungen sollte aus Sicht des ZVEI gewartet werden, bis internationale Normungsgremien die Arbeit an den relevanten Systemstandards abgeschlossen haben. Somit wäre sichergestellt, dass Fördermittel ausschließlich interoperabler Ladeinfrastruktur zugutekommen und Steuergelder möglichst effizient eingesetzt werden. Auch sollten AC- und DC-Technologien bei einer möglichen Förderung bidirektionaler Ladelösungen gleichbehandelt werden.
Der ZVEI setzt sich außerdem dafür ein, dass nationale Alleingänge hinsichtlich der Anforderungen an Ladeinfrastruktur, die möglicherweise über die europäischen Regulierungen hinausgehen, vermieden werden. Nur durch eine europäisch abgestimmte Regulierung kann Planungssicherheit gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie langfristig gesichert werden.
Hier finden Sie die Stellungnahme des ZVEI in voller Länge zum Herunterladen.