Herausforderung 8: Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Methodenbewertung (durch RCTs) sind oftmals nicht mehr zeitgemäß.

Oberstes Kriterium ist und bleibt der Nachweis eines Patientennutzens. Bis dato werden fast ausschließlich randomisierte, kontrollierte Studien (RCTs) als Evidenznachweis akzeptiert. Deshalb ist es notwendig, dass Forschungsprojekte zur zukünftigen Berücksichtigung von weiteren Nutzen- bzw. Surrogatparametern und deren Nachweis als Alternative zu RCTs angestoßen werden.