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08.09.2020

Batteriegesetz in wenigen Punkten anpassen

Die europäische Batterierichtlinie ist in Deutschland durch das Batteriegesetz (BattG) umgesetzt.

Derzeit wird das Batteriegesetz, das die Rücknahme von Altbatterien regelt, novelliert. Der ZVEI begleitet den Gesetzgebungsentwurf und empfiehlt eine schlanke Novellierung des Batteriegesetzes. 

Für eine Anpassung des Batteriegesetzes in nur wenigen Punkten spricht vor allem die Tatsache, dass in Europa momentan an einer Revision der Batterierichtlinie gearbeitet wird. Anpassungsbedarf zum vorliegenden Regierungsentwurf des Batteriegesetzes sieht der ZVEI jedoch vor allem beim Lastenausgleich zwischen Rücknahmesystemen, bei Sicherungsleistungen durch Rücknahmesysteme sowie bei der Klärung des Vorhaltens finanzieller und organisatorischer Mittel bei Fahrzeug- und Industriebatterien.

Am 9. September 2020 wird Christian Eckert, Leiter der ZVEI-Abteilung Umweltschutzpolitik, als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags teilnehmen. 

Nachhaltigkeit & Umwelt Batterien Circular Economy

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