01.06.2023

Brandschutzkabel erhöhen die Sicherheit

Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert, werden, fallen seit dem 1. Juli 2017 verpflichtend unter die europäische Bauproduktenverordnung und werden ihrem Brandverhalten nach in europäische Brandklassen eingeordnet.

Kabel und Leitungen, die dauerhaft in Bauwerken installiert werden, fallen seit dem 1. Juli 2017 verpflichtend unter die europäische Bauproduktenverordnung. Sie werden ihrem Brandverhalten nach in einheitliche europäische Brandklassen eingeordnet. Hierbei spielen Flammwidrigkeit, Rauchentwicklung und Halogenfreiheit eine wichtige Rolle. Je nach Anforderung bei den vorgegebenen Brandprüfungen können Kabel die Klasse Eca bis hin zu B2ca erreichen.

Die Anforderungen an Kabel und Leitungen sind in der harmonisierten Norm hEN 50575:2014 "Starkstromkabel und -Leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel - Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten" festgelegt.

Diese Kabel und Leitungen müssen mit einer CE-Kennzeichnung nach BauPVO und einer Leistungserklärung versehen werden.

Um mehr Sicherheit im Brandfall zu erreichen, empfiehlt die Kabelindustrie die Verwendung von Kabeln in Abhängigkeit des jeweiligen Sicherheitsbedarfs im Gebäude.

Weiterführende Informationen zu Kabeln unter der Bauproduktenverordnung finden Sie in den Publikationen des Fachverbands Kabel und isolierte Drähte.

 

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