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06.12.2023

Jugendmedienschutz: Kindersicherung auf Smart-TVs

Die Bundesländer haben einen Entwurf für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag veröffentlicht. Tritt der Entwurf so in Kraft, müssen Anbieter von Endgeräten wie Smart TVs künftig eine Jugendschutzvorrichtung in die Betriebssysteme einbauen, mit der der Zugang zu Medieninhalten nach Altersgruppen beschränkt werden kann.

Der nun veröffentlichte Entwurf ist eine Weiterentwicklung des Ländervorschlags vom Mai 2022 und stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber der Vorgängerversionen dar. Der gewählte Ansatz, die Anbieter von Betriebssystemen zur Installation einer Jugendschutzvorrichtung zu verpflichten, wird darin beibehalten. Der Vollzug wurde vereinfacht. Vorschläge wie die Möglichkeit der Abgabe einer Selbsterklärung verschlanken das Verwaltungsverfahren und ermöglichen eine schnelle und effektive Aufsicht.

Der deutsche Vorschlag wurde jedoch inzwischen durch ein in Frankreich bereits in Kraft getretenes Gesetz, ebenfalls zur Schaffung eines Jugendschutzsystems, vorweggenommen. Auch in Italien ist die Diskussion über einen vergleichbaren Gesetzesvorschlag weit fortgeschritten. Sowohl der französische als auch der italienische Entwurf weisen Überschneidungen, aber auch Unterschiede zum deutschen Entwurf auf.

Da Produkte wie Smart-TVs im gesamten europäischen Binnenmarkt vertrieben werden, stellt jede spezifische nationale Anforderung an Endgeräte ein weiteres Hindernis für den freien Warenverkehr in der Europäischen Union dar. Daher ist es wichtig, dass der deutsche Vorschlag mit den Gesetzen in Frankreich und Italien kompatibel ist.

Unsere Vorschläge zur Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs zielen darauf ab, die komplexe Situation der unterschiedlichen nationalen Regelungen zu vereinfachen. Dazu ist eine Überarbeitung notwendig, um die Regelung klarer zu formulieren und die notwendige Rechtssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten. Die Unternehmen müssen aus dem Gesetzestext eindeutig erkennen können, wie sie ihren regulatorischen Verpflichtungen nachkommen können.

Der ZVEI regt daher an, den deutschen Ansatz im Sinne einer europäischen und weitgehend einheitlichen Lösung an einer Grundsatzregelung auszurichten. Hierzu haben wir einen Lösungsansatz erarbeitet, der, wie dargestellt sowohl Rechtssicherheit schafft, als auch bereits auf dem Markt befindliche Jugendschutzvorrichtungen mit teilweise höherem Schutzniveau erhält.

Zum Download der Stellungnahme  sowie der Kommentierung des ZVEI

 

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