Allgemein

11.02.2026

ZVEI: Das Durchführungsgesetz behebt die Konstruktionsfehler der KI-Verordnung nicht

Künstliche Intelligenz leistet Hilfestellung und Entlastung für den Menschen – im privaten Alltag wie auch in der industriellen Anwendung.

Sarah Bäumchen, ZVEI-Geschäftsführerin, macht sich mit Blick auf die für heute anstehende Verabschiedung der nationalen Umsetzung für eine umfassende Überarbeitung der KI-Verordnung stark.

„Mit der Umsetzung der KI-Verordnung setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für mehr Praxisnähe. Allerdings behebt das die grundlegenden Konstruktionsfehler der europäischen KI-Verordnung nicht. Wir brauchen dringend eine tiefgreifende Reform des AI Acts. Andernfalls wird die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie nachhaltig beschädigt.

Die KI-Verordnung muss im Rahmen des „Digital Omnibus on AI“ dringend überarbeitet werden: Denn die immer noch vorhandene Doppelregulierung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz schafft Rechtsunsicherheit. Zudem treibt sie die Compliance-Kosten unnötig in die Höhe. Im industriellen Kontext regulieren Rechtsakte wie die Maschinenverordnung oder die Medizinprodukteverordnung bereits ausdrücklich auch die KI-Sicherheit. Diese Fälle sollten daher aus der KI-Verordnung ausgenommen werden.

Das im nationalen Durchführungsgesetz verankerte hybride Modell der Marktüberwachung ist aus unserer Sicht positiv. Denn es macht einen wesentlichen Unterschied, ob das europäische Produktsicherheitsrecht KI-Produkte zuerst reguliert oder ob es bereits etablierte Verfahren gibt. Das erkennt die Bundesregierung mit dem Durchführungsgesetz an.“