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12.02.2026

Vertrauensschutz bei Netzentgeltbefreiung

Die Debatte um den Vertrauensschutz bei der Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher ist mehr als eine juristische Detailfrage. Sie betrifft die Investitionsbedingungen für eine Schlüsseltechnologie der Energiewende – und damit die Verlässlichkeit des Standorts Deutschland.

Die Netzentgeltbefreiung nach Paragraph 118 Absatz 6 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) war auf langfristige Investitionen ausgelegt: Stromspeicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, sind für 20 Jahre von Netzentgelten befreit. Der Anwendungsbereich wurde zuletzt ausgeweitet, unter anderem auf Konstellationen mit anteiliger Rückspeisung. Das war ein klares politisches Signal, den Speicherausbau zu beschleunigen und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

Mit dem Orientierungspapier der Bundesnetzagentur vom 16. Januar 2026 wurde erstmals öffentlich, dass von dieser Regelung abgewichen werden könnte. Möglich wäre eine stärkere Beteiligung von Speichern an den Netzentgelten – auch für Anlagen, die bereits geplant oder finanziert sind.

Speichermarkt braucht positive Signale ohne Kehrtwende-Debatten

Speicherprojekte sind kapitalintensiv und langfristig angelegt. In einem stark regulierten Markt sind stabile Rahmenbedingungen ein zentraler Bestandteil der wirtschaftlichen Kalkulation. Bereits die Diskussion über eine mögliche Abkehr von der bisherigen Befreiung kann dazu führen, dass Investitionsentscheidungen vertagt und Finanzierungen neu bewertet werden.
Die Debatte fügt sich zudem in ein größeres Bild ein: In den vergangenen Monaten wurden mehrfach positive Signale für Speicher gesetzt, die kurz darauf relativiert wurden – etwa bei der Privilegierung im Außenbereich oder bei Fragen des Netzanschlusses. Zurück bleibt Unsicherheit.
Unstrittig ist, dass Speicher perspektivisch stärker zur Finanzierung der Netzinfrastruktur beitragen und Systemverantwortung übernehmen müssen. Dynamische Netzentgelte können dabei ein wirksames Instrument sein. Entscheidend ist jedoch der Weg dorthin.

Mehrere Ansätze für verlässlichen Rahmen

Aus Sicht des ZVEI sind verschiedene Ansätze denkbar, um Investitionsfähigkeit, Systemdienlichkeit und Netzfinanzierung miteinander zu verbinden:

  • Gestaffelter Einstieg: Ein schrittweiser Übergang in ein neues Netzentgeltsystem erhöht die Berechenbarkeit bei einem Regimewechsel und vermeidet harte Brüche.
  • Trennung von Komponenten: Die bisherige Befreiung für Finanzierungselemente wirkt zunächst fort, während parallel Anreize für netzdienliche Fahrweise greifen.
  • Freiwillige Teilnahme: Eine freiwillige Teilnahme an einem neuen Regime eröffnet Handlungsspielräume für Betreiber, ohne bestehende Investitionen nachträglich zu entwerten.

Diese und weitere Optionen will der ZVEI im Austausch mit Politik, Regulierung und Marktakteuren weiter diskutieren. Klar ist jedoch: Vertrauen ist selbst eine Infrastruktur. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen wird Kapital zurückhaltender – und der Ausbau der Speicher stockt.

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