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04.03.2026

Ergänzende Rechtsakte für Verpackungen: Praxisgerecht in Abstimmung mit der Industrie umsetzen

Die EU-Kommission arbeitet an mehreren delegierten Rechtsakten um die Ziele der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) zu erreichen. Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt ab 12.08.2026. Der ZVEI vertritt in diesen Prozessen die Elektro- und Digitalindustrie u.a. zu den folgenden Aspekten: 

Erste Anpassungen der Mehrwegquoten als Schritt in die richtige Richtung – weiterer Handlungsbedarf bleibt 

Für die neuen Pflichten für Mehrweg-Transportverpackungen in Art. 29 der PPWR veröffentlichte die EU-Kommission am 25.02.2026 einen delegierter Rechtsakt. Dieser geht aus ZVEI-Perspektive nicht weit genug. Zwar werden einige Verpackungsformate von den 100%-Wiederverwendungszielen ausgenommen, zugleich bleiben die Vorgaben in bestimmten Anwendungsfällen bestehen.  

Die Position des ZVEI ist hier klar: Während das Ziel, die Umwelt durch eine Reduzierung von Verpackungsmüll zu entlasten, grundsätzlich nachvollziehbar ist, werden pauschale Mehrwegquoten – insbesondere im Hinblick auf Transportverpackungen im B2B-Bereich – kritisch bewertet. Es fehlen praxistaugliche Mehrweglösungen für die verschiedenen Verpackungsformate. Hinzu kommt, dass Mehrweg bei gewissen Formaten ökologisch nachteiliger ist, gegenüber dem Einweg mit hochwertigem Recycling, welches sich in den letzten Jahrzehnten bewährt und stetig verbessert hat.  

Bereits heute werden viele Transportverpackungen, etwa Holzpaletten, mehrfach genutzt; zusätzliche Materialien wie Pappe oder Folie dienen vor allem der Ladungssicherung. Diese lassen sich aus technischen, hygienischen und logistischen Gründen nur eingeschränkt in Mehrwegsysteme integrieren und machen zudem lediglich einen geringen Anteil der Gesamtverpackung aus. Ein verpflichtendes Mehrwegsystem könnte hier mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein, ohne klare ökologische Vorteile zu gewährleisten; zusätzlicher Transport-, Reinigungs- und Lageraufwand könnte die Umweltbilanz im Einzelfall sogar verschlechtern. 

Aus diesen Gründen spricht sich der ZVEI dafür aus, Art. 29 der PPWR erneut anzupassen und die 40-%-Wiederverwendungsquote zu streichen. 

Verständliche und praktikable Entsorgungshinweise sind entscheidend 

Die PPWR sieht eine EU-weit einheitliche Kennzeichnung von Verpackungen vor, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei der richtigen Abfalltrennung zu unterstützen. Im vergangenen Jahr führte das Joint Research Centre (JRC) hierzu mehrere Konsultationen zur Erarbeitung eines Gestaltungsvorschlags durch, an denen sich auch der ZVEI beteiligte. 

Für die Mitgliedsunternehmen des ZVEI stehen dabei insbesondere folgende Aspekte im Fokus: 

  • Die Entsorgungshinweise müssen sprachneutral sein, um Ländervarianten zu verhindern und den freien Binnenmarkt nicht zu gefährden.  

  • Die Entsorgungshinweise sollten aus nachhaltigkeits- und technischen Grünen möglichst schwarz-weiß gestaltet werden können. Dank eindrücklicher Piktogramm-Formen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Kennzeichnung auch ohne Farbe erkennen.  

  • Wichtig ist auch eine Abverkaufsfrist für nicht-gekennzeichnete, aber bereits in Verkehr gebrachte Verpackungen, um das nachträgliche Labeln oder das Vernichten unverkaufter Ware zu verhindern.  

Im nächsten Schritt wird die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt vorlegen, der die technischen und grafischen Details des einheitlichen Kennzeichnungssystems regelt. Der ZVEI setzt sich dabei dafür ein, Rechts- und Planungssicherheit für die Elektro- und Digitalindustrie zu gewährleisten, die Freiheiten des Binnenmarkts zu wahren und die Kreislaufwirtschaft technologieoffen zu fördern. 

Revision der erweiterten Herstellerverantwortung: Klarheit und Maßgeblichkeit sichern 

Im Rahmen des Umwelt-Omnibus wird die Revision der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) vorgeschlagen. Aus Sicht des ZVEI ist entscheidend, bürokratische Hürden abzubauen, um den grenzüberschreitenden Handel im Binnenmarkt zu erleichtern. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, lässt jedoch in wichtigen Punkten Klarheit vermissen, was zu nationalen Abweichungen, Rechtsunsicherheit und höheren Kosten – insbesondere für KMU – führen könnte. 

Daher sind klare Mindestvorschriften und eine einheitliche, verständliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten notwendig, um die Harmonisierung der Herstellerverantwortung in Europa zu gewährleisten. Auch die Einbeziehung von Wirtschaftsakteuren aus Nicht-EU-Ländern ist unerlässlich, um Fortschritte bei der Bekämpfung von Trittbrettfahrern nicht zu gefährden. 

Der ZVEI fordert eine sorgfältige Revision der EPR, die alle Unternehmensgrößen berücksichtigt. 

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