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15.07.2020

WTO-Streit um Airbus und Boeing trifft Elektroindustrie

Die europäischen Hersteller von Elektrowerkzeugen sind bereits seit Oktober 2019 negativ von zusätzliche US-Zöllen betroffen, welche nach der Entscheidung eines Gerichts der World Trade Organisation (WTO) über illegale Subventionen der Europäischen Union für Airbus von den USA legal eingeführt wurden. Eine Übersicht.

Produkte unter der US-Zolltarifnummer 8467.29.00 unterliegen einem zusätzlichen Importzoll von 25 Prozent. Dadurch ist die Elektrowerkzeugindustrie – obwohl am ursprünglichen Handelsstreit unbeteiligt – von einem langjährigen Disput der EU mit den USA über Subventionen für Airbus und Boeing betroffen. Der ZVEI fordert die Bundesregierung und die EU dazu auf, sich für eine Beseitigung dieser Zölle einzusetzen.

Ein jahrelanger Konflikt um Flugzeugsubventionen

Hintergrund des WTO-Streits zwischen Brüssel und Washington ist der langjährige Konflikt über Flugzeugsubventionen, der bereits 2004 zum WTO-Verfahren DS316 gegen EU-Subventionen für Airbus und 2005 zum WTO-Verfahren DS353 gegen US-Subventionen zugunsten von Boeing geführt hat. Nach 15 Jahren von Untersuchungen, Streitschlichtungs- und Berufungsverfahren stellte die WTO 2019 fest, dass beide Seiten noch immer nicht mit den WTO-Regeln konform sind.

Im Oktober 2019 entschied die WTO im älteren Airbus-Fall zugunsten der USA, dass diese als Ausgleich für die EU-Subventionen für Airbus Zölle auf EU-Waren in Höhe von maximal 6,9 Milliarden Euro erheben dürfen. Ab diesem Zeitpunkt verhängte Washington Zölle in Höhe von 10 Prozent auf die meisten in Europa hergestellten Airbus-Jets und Zölle in Höhe von 25 Prozent auf zahlreiche Produkte – betroffen sind vor allem Nahrungsmittel und Spirituosen, aber auch Elektrowerkzeuge aus der EU. Darüber hinaus haben die USA einen Karussellansatz implementiert, was bedeutet, dass die Liste der Produkte, auf die zusätzliche Zölle erhoben werden, regelmäßig geändert werden kann.

Elektrowerkzeuge auch von neuer US-Zollliste betroffen

Am 23. Juni 2020 hat der US-Handelsbeauftragte (USTR) eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der er um Kommentare zu einer neuen Liste von Produkten und Zusatzzöllen bittet (Frist: 26. Juli 2020), die bis zu 100 Prozent erreichen könnten und speziell auf Länder abzielt, die enger mit Airbus verbunden sind – also Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien. Auf dieser neuen Liste stehen auch Teilpositionen im Bereich Elektrowerkzeuge (HTS 8467.99.01) und Wassererhitzer der Elektro-Hauswärmetechnik (HTS 8516.10.00).

Im September 2020 wird die WTO voraussichtlich darüber entscheiden, wie viel die EU im parallelen Boeing-Fall von den USA als Entschädigung erhalten kann. Sobald die WTO-Entscheidung bekannt ist, wird die EU höchstwahrscheinlich den Prozess starten, ihrerseits zusätzliche Zölle auf eine Liste von US-Produkten einzuführen – hier hätten alle EU-Mitgliedstaaten ein Mitspracherecht. Der gesamte Prozess wird voraussichtlich etwa einen Monat dauern.

Verhandlungen zwischen EU und USA auf Eis

Bereits im Juli 2019 hatte die EU-Kommission der US-Regierung einen Vorschlag zur gütlichen Beilegung des Streits durch die Gestaltung eines gemeinsamen Systems für Flugzeugsubventionen vorgelegt. Die US-Regierung ist mit dem Kommissionsvorschlag nicht einverstanden und hat aber bisher auch keinen Gegenvorschlag vorgelegt. Verhandlungen zu diesem Thema finden derzeit nicht statt. Diese können erst beginnen, wenn die EU Zölle auf US-Produkte erhebt. Die Kommission ist auch der Ansicht, dass die europäische Seite der WTO-Entscheidung zu Airbus inzwischen nachgekommen ist und dass die USA nicht das Recht haben, zusätzliche Zölle zu erheben.

Leider ist die Berufung der EU zu diesem Thema nicht möglich, weil das WTO-Berufungsgremium derzeit von den USA blockiert wird. Es ist zudem höchst unwahrscheinlich, dass dieser inzwischen 16 Jahre andauernde Streit kurzfristig gelöst wird, insbesondere angesichts der bevorstehenden Wahlen in den USA und einer zunehmend harten Haltung der EU-Kommission. Der europäische Handelskommissar Phil Hogan sagte vor dem Handelsausschuss des Europäischen Parlaments am 5. Juli 2020, dass Washington bereits zweimal EU-Vorschläge zur Beilegung des Streits abgelehnt habe. Er hoffe, dass die WTO ihre Ergebnisse zu Boeing so bald wie möglich im September veröffentlichen werde, und die EU bereit sei, entschlossen mit Gegenmaßnahmen zu reagieren, sollten die USA sich nicht auf eine Verhandlungslösung einlassen.

Der ZVEI verfolgt in Deutschland zusammen mit dem BDI den Konflikt und unterstützt die Bemühungen, eine Verhandlungslösung zu finden. Auf EU-Ebene ist die European Power Tools Association (EPTA) mit anderen von den Airbus-Zöllen betroffenen Branchen im Gespräch und fordert die EU-Kommission auf, für die Beseitigung der Zölle auf unbeteiligte Branchen zu sorgen.

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