24.06.2026
Fit für die EU‑Verpackungsverordnung: ZVEI veröffentlicht Checkliste
Ab 12.08.2026 müssen alle Unternehmen, die Verpackungen oder Verpackungsmaterialien nutzen, eine Vielzahl neuer Vorgaben erfüllen. Die ZVEI-Checkliste soll bei der Umsetzung helfen.

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) bringt weitreichende Änderungen für den Umgang mit Verpackungen in der Europäischen Union (EU) mit sich. Ab dem 12.08.2026 sind alle Unternehmen, die Verpackungen oder Verpackungsmaterial in Verkehr bringen oder verwenden, verpflichtet, umfassende Maßnahmen umzusetzen und ihre Verpackungen entsprechend anzupassen.
Betroffen sind sämtliche ZVEI-Mitglieder – sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der PPWR haben der ZVEI gemeinsam mit VDMA und VDA eine praxisorientierte Checkliste veröffentlicht. Diese beschreibt die ersten notwendigen Schritte zur Erfüllung der neuen Anforderungen.
Bis zum 12.08.2026 sind insbesondere folgende drei Maßnahmen umzusetzen:
1. Überprüfung der eigenen „Rolle“
Die PPWR geht mit einem grundlegenden Wandel im Rollenverständnis einher. Die Verantwortung für Verpackungen verlagert sich vom Lieferanten des Verpackungsmaterials auf den jeweiligen Verwender der Verpackung.
Damit entstehen für viele ZVEI-Mitglieder neue rechtliche Pflichten und Verantwortlichkeiten. Welche Rolle ein Unternehmen im Einzelfall einnimmt, muss dabei für jede einzelne Verpackung eigenständig geprüft und festgelegt werden.
Hinweise zur Einordnung sind dem ZVEI DigitalTalk oder dem EU-Gesetzestext zu entnehmen
2. Identifikation und Inventarisierung von Verpackungsmaterial
Um künftig den Einsatz rechtskonformer Verpackungsmaterialien sicherzustellen, empfiehlt es sich, die bislang verwendeten Materialien systematisch zu analysieren und zu prüfen, ob sie auch zukünftig den regulatorischen Anforderungen entsprechen und weiterhin eingesetzt werden können.
3. Ableitung der Pflichten und entsprechende Überprüfung für Compliance
Jede Rolle in der PPWR bringt eigene Pflichten mit sich. Nach der Identifikation der verschiedenen Rollen müssen Unternehmen ihre genutzten Verpackungsmaterialien überprüfen und Änderungen vornehmen. Dafür ist auch eine Kommunikation entlang der Lieferkette notwendig, um künftig konformes Material einzukaufen.
Die drei wichtigsten Aufgaben ab 12.08.2026 sind:
- Kennzeichnung der Verpackung mit Kontaktdaten (Details s. PPWR Art. 15 - 21)
- Konformitätsbewertung (DoC) pro Verpackung (Details s. PPWR Art. 28 & Art. 39)
- Stoffbeschränkungen im Verpackungsmaterial (Details s. PPWR Art. 5)
Zu beachten ist, dass die PPWR keine Übergangsfristen vorsieht. Damit sind alle Verpackungen, die ab 12.08.2026 in Verkehr gebracht werden, von den neuen Vorgaben betroffen. Es gibt keine Ausnahme für nicht in Verkehr gebrachte Lagerware.
Die Checkliste ist für Mitglieder unter diesem Link im Mitgliederbereich abrufbar.
Neben den EU-weiten Vorgaben wird auch das deutsche Verpackungsgesetz bis 12.08.2026 überarbeitet. Hierdurch entstehen weitere Pflichten für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind. Sobald das Gesetz vorliegt, wird die ZVEI-Mitgliedschaft informiert.
Der ZVEI begleitet den PPWR- und VerpackDG-Gesetzgebungsprozess im AK Verpackung. Interessierte Mitglieder wenden sich bitte an Theresa Seitz.
Bild: Irina - stock.adobe.com