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18.04.2023

Gebäudeenergiegesetz: Umsetzung von 65 % erneuerbare Energien für neue Heizungen ab 2024

Das Gebäude steht im Mittelpunkt der Digitalisierung.

Der ZVEI begrüßt die Vorgabe der Bundesregierung, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden muss. Denn der größte Hebel im Gebäude ist die Heizung und Warmwasserversorgung - diese macht aktuell ca. 85% des Energieverbrauchs eines Wohngebäudes aus. Der aktuell kursierende Vorschlag des BMWK zur Umsetzung dieser Anforderung stellt fest, dass eine schnelle Transformation im Gebäudesektor wichtig ist und macht die Nutzung von erneuerbaren Energien im Gebäude sowie die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen zu einem „überragendem öffentlichen Interesse“. Die notwendigen Lösungen, um einen klimaneutralen Gebäudesektor zu erreichen, sind bereits vorhanden. Sie müssen endlich verstärkt im Neubau und vor allem im Gebäudebestand zum Einsatz kommen. Dafür muss das Gebäude an sich mitsamt der elektrischen Infrastruktur gesamtheitlich betrachtet werden.

Wichtige Punkte für Klimaneutralität im Gebäudesektor sind:

  • Attraktive und langfristige Förderung für die Erreichung von 65 % erneuerbare Energien für neue Heizungen und die elektrische Warmwassererzeugung. Förderung der lokalen Erzeugung von erneuerbaren Energien durch bspw. PV-Anlagen.
  • Fachkräftestrategie vorantreiben, um ausreichend personelle Ressourcen für die Erfüllung der Anforderung bereitzustellen.
  • Attraktive Bereitstellung von grünem Strom ohne Umlagen und Abgaben. Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom auf sieben Prozent.
  • Ganzheitliche Optimierung und netzdienlicher Betrieb von Gebäuden. Gebäude sollten am Netzanschluss Flexibilitäten zudem Markt und Netz bereitstellen können.
  • Eine Anforderungssystematik, die sich am Treibhausgasfaktor orientiert.
  • Einsparpotenziale im Bestand durch „low hanging fruits“ und anlassgebundene Mindeststandards für Sanierungen heben.
  • Modernisierung der elektrischen Infrastruktur im Gebäude für den effizienten Einsatz von besseren Technologien, Energiemanagementsysteme sowie eine digitale und vernetzte Infrastruktur.


Grundsätzlich ist im Rahmen der weiteren Novellierung des GEG und anderen Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor eine umfangreichere Einbindung relevanter Stakeholder und Verbände wünschenswert. Durch kurze Fristen wird eine umfassende inhaltliche Prüfung und Kommentierung des komplexen Themas erschwert. Zudem ist es überraschend, dass der Entwurf bereits eine Woche nach Ende der Anhörungsfrist in Ausschuss und Kabinett besprochen werden soll. Eine intensive Prüfung der eingegangenen Hinweise ist in dieser kurzen Zeit nur schwer vorstellbar. Dennoch bleibt zu hoffen, dass grundsätzliche Anmerkungen in die Novelle aufgenommen werden, damit Klimaneutralität im Gebäudesektor nicht nur Wunschdenken bleibt.

Die Stellungnahme des ZVEI zum Referentenentwurf zur Umsetzung des „65%-Erneuerbare-Energien-Gebots für neu eingebaute Heizungen“ im Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es hier zum Download.

 

 

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