Herstellererklärung bei USV-Anlagen und Frequenzumrichtern zum Fehlerschutz

​Bei der Abnahme und Prüfung elektrischer Anlagen soll unter anderem festgestellt werden, ob der Schutz gegen elektrischen Schlag sichergestellt ist. Hierzu sind Informationen seitens der Hersteller notwendig, die zukünftig in den Normen gefordert werden. Bis dahin kann dieser Punkt über eine Herstellererklärung gelöst werden.

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