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29.01.2021
In Deutschland mangelt es sowohl an öffentlicher als auch an privater Ladeinfrastruktur. Das Ziel, bis 2030 eine Million öffentliche und teilöffentliche Ladepunkte in Deutschland zu haben, ist ambitioniert.
Vor allem die veralteten Elektroinstallationen in vielen Gebäuden haben unmittelbare Folgen für den Mobilitätssektor. Der größte Teil der Gebäude in Deutschland ist nicht oder nur eingeschränkt energiewendefähig und untauglich für die Elektromobilität. Beim privaten Laden waren die Versuche der Bundesregierung, gesetzgeberisch mit dem Gebäude-Elektromobilitätsgesetz gegenzusteuern richtig. Doch sie waren nicht konsequent genug, denn die Maßnahmen umfassen lediglich 75 Prozent des jährlichen Privat-Neubaumarkts. Außerdem ist die Förderung privater Ladeinfrastruktur mit 900 Euro zu gering und deckt nicht die Kosten für die Erneuerung von Elektroinstallationen ab. Nach Ansicht des ZVEI sollte sie auf 1.500 Euro heraufgesetzt werden, wie ursprünglich angedacht.
Öffentliche Ladepunkte müssen zum einen in ausreichender Anzahl vorhanden sein und zum anderen nutzerfreundlich gestaltet sein. Dabei spielen besonders ein europaweit flächendeckendes Roaming-System und einheitliche Bezahlsysteme große Rollen. Bei beiden Punkten muss dringend nachjustiert werden. Der ZVEI fordert ein konsequentes Gegensteuern im Sinne der Verbraucher. Durch einheitliche Zahlungsvorgänge sowie durch vertragsbasiertes Laden mittels eines flächendeckenden Roaming-Systems muss ein barrierefreies Laden ermöglicht werden.
Elektrofahrzeuge sind die Schlüssel zur nachhaltigen Umgestaltung der Mobilität, sofern sie über ein funktionierendes Netz aus Ladestationen verfügen.