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17.06.2021

Lieferkettengesetz verabschiedet

Nach langem Ringen mit der Politik ist nun doch – entgegen dringender Appelle des ZVEI und weiterer Verbände – der Gesetzesentwurf der Bundesregierung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vom Deutschen Bundestag angenommen worden.

Nach Einschätzung des ZVEI wird dieses Gesetz die Unternehmen nachhaltig belasten: Sie werden unter Generalverdacht gestellt, indem ihnen indirekt eine Mitschuld unter anderem an Menschenrechtsverletzungen in der Welt zugewiesen wird. Unerfüllbare politische Forderungen werden zu hohen finanziellen und bürokratischen Belastungen führen, die Wettbewerbsfähigkeit und Akzeptanz deutscher Unternehmen schwächen und – so steht es zu befürchten – die Lage in vielen, auch armen Ländern verschlechtern.

Die Kernforderungen des ZVEI sind:

1.    Keine nationale deutsche Einzelregelung von Sorgfaltspflichten.
Mit unserem Positionspapier weisen wir nach, dass nationale Alleingänge, wie zum Beispiel ein deutsches Sorgfaltspflichtengesetz, in einer Europäischen Union nichts zu suchen haben. Neben der für uns sinnvollen Zuständigkeit der Europäischen Union (diese arbeitet schon an vergleichbaren Regelungsansätzen) macht es auch keinen Sinn, wenn unsere global agierenden und in der gesamten Europäischen Union tätigen Mitgliedsunternehmen einen Flickenteppich von nationalen Regulierungen beachten müssten. Es kann nicht zielführend sein, würden für die Bestellung von ein und demselben chinesischen Messgerät, 27 unterschiedliche Vorschriften in der EU zur Anwendung kommen.

2.    Kein einseitiges Zuschieben der Verantwortung für Menschenrechtsverletzung (sowie Umwelt, Arbeitsschutz, Kinderarbeit, Zwangsarbeit etc.) in den Lieferketten von der Politik/Regierung an/auf die Industrie/Wirtschaft.
Die Aufgabe der Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen (sowie Umwelt, Arbeitsschutz, Kinderarbeit, Zwangsarbeit etc.) in den Lieferketten kann nur gemeinsam von Politik, Regierung, Wirtschaft, Gesellschaft bewerkstelligt werden.

3.    Für den gemeinsamen Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen (sowie Umwelt, Arbeitsschutz, Kinderarbeit, Zwangsarbeit) in den Lieferketten benötigt die Wirtschaft eine klare Aufgabenteilung, eine Zuarbeit der staatlichen Stellen und rechtssicher anwendbare Instrumente.
Aus diesem Grund schlägt die Elektroindustrie mit dem Positionspapier zu den Möglichkeiten von Sorgfaltspflichten in den Lieferketten gänzlich anderes Regulierungswerkzeug vor, das zum einen die Verbesserung der Menschenrechtssituation durch Schaffung einer Human-Right-Negativ-List durch die EU-Kommission anstrebt und zum anderen von deutschen Unternehmen sowie von der gesamten europäischen Wirtschaft erfolgversprechend in bereits bestehende Compliance Tools (Sanktionslisten- bzw. Geschäftspartner-Prüfungen) integriert werden kann.

4.    Die Idee eines Lieferkettenregisters ist nicht praktikabel und wird vom ZVEI abgelehnt, 
Auch wenn dieser sich Vorschlag zunächst einmal interessant anhört, ist er aber nicht praktikabel. Selbst wenn nur 1/7 der in EU, USA und China registrierten Unternehmen als Zuliefererunternehmen in Betracht kommen könnten, müssten 10 Millionen Unternehmen registriert werden (EU: 23 Mio.; USA: 26 Mio.; China: 16 Mio.).

Der ZVEI schlägt dagegen mit der Human-Rights-Negativ-List ein konkretes Instrument vor, das Industrie und Regierung gemeinsam umsetzen können.

Europa & International Außenwirtschaftsrecht

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