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16.03.2026

Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT wird Kassenleistung

Die Lungenkrebs-Früherkennung ist ab 1. April 2026 eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der ZVEI hat sich während der Beratungen beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) sowie beim Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen (G-BA) für diese Entscheidung eingesetzt.

Die Früherkennung von Lungenkrebs ist vor allem deshalb möglich, weil technische Innovation bei Geräten der Computertomografie (CT) Aufnahmen der Lunge mit besonders niedriger Dosis von Röntgenstrahlen erlaubt.  

Wenn sich Lungenkrebs durch akute Beschwerden wie Atemnot bemerkbar macht, sind die Tumore bereits so groß, dass eine erfolgreiche Behandlung nur noch selten möglich ist. Mit der Untersuchung zur Früherkennung können Tumore in der Lunge daegen erkannt werden, wenn sie noch keine akuten Beschwerden oder Symptome auslösen. Solange die Tumore in der Lunge noch klein sind und sich noch nicht ausgebreitet haben, können sie erfolgreich behandelt werden, zum Beispiel durch minimalinvasive Eingriffe. Wissenschaftliche Studien und Erfahrungen mit dieser Form der Früherkennung in anderen Ländern zeigen, dass dadurch die Sterblichkeit bei Lungenkrebs um bis zu 30 Prozent gesenkt werden kann. 

Technisch sind viele der in Deutschland eingesetzten CT-Geräte in der Lage, die Untersuchung der Lunge mit der vorgeschriebenen niedrigen Dosis an Röntgenstrahlen durchzuführen. Damit die Früherkennung von Anfang an flächendeckend angeboten werden kann, hat der ZVEI sich deshalb dafür eingesetzt, auf aufwändige zusätzliche Prüfungen der CT-Geräte für das Programm zur Früherkennung zu verzichten. 

Anspruch hat, wer raucht oder geraucht hat

Weil es sich um eine Untersuchung mit Röntgenstrahlen an Patientinnen und Patienten handelt, die keine akuten Beschwerden haben, musste das BMUKN die Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs erst über eine eigene Verordnung genehmigen. Voraussetzung dafür war eine wissenschaftliche Bewertung der medizinischen Vorteile durch die Früherkennung im Vergleich zum Risiko durch eine Untersuchung mit Röntgenstrahlen. Das Ergebnis der Bewertung war so überzeugend, dass das BMUKN den Einsatz der Niedrigdosis-CT für die Früherkennung von Lungenkrebs im Herbst 2023 genehmigte. 

Im Frühjahr 2024 nahm schließlich der G-BA die Beratungen auf, die Früherkennung von Lungenkrebs zur Kassenleistung zu machen. Der Beschluss dazu wurde im Jahr 2025 gefasst. Seitdem wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um diese Früherkennung flächendeckend in Deutschland anzubieten. 

Ab dem 1. April 2026 können nun aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren alle zwölf Monate eine Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) in Anspruch nehmen. Ziel ist es, bei diesem besonders gefährdeten Personenkreis Lungenkrebs möglichst früh zu erkennen.

Bild: SewcreamStudio - adobe.stock.com

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