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24.06.2019

Maschinenrichtlinie vor der Grunderneuerung

Bereits 2016 begann die EU-Kommission mit der sogenannten Evaluierung der Maschinenrichtlinie. Nach Auswertung mehrerer Stakeholderbefragungen ist die Sache nun entschieden: Die Kommission sieht Änderungsbedarf gegeben, der zugehörige Gesetzgebungsprozess wird angestoßen.

Die Details und der Umfang der Veränderungen sind allerdings noch weitgehend offen. Sicher ist die Anpassung der Richtlinie an das NLF, also die Übernahme der allgemeingültigen Definitionen und Prinzipien zur Konformitätsbewertung, den Wirtschaftsakteuren und zur Bereitstellung auf dem Markt. Auch Abgrenzungen und maschinenspezifische Definitionen werden wohl auf den Prüfstand gestellt werden.

Problematischer wird der Umgang mit den verstärkten Einflüssen aus Vernetzung und künstlicher Intelligenz. Der politische Druck, die Richtlinie unbedingt an neue Herausforderungen anzupassen, ist vermutlich größer, als die tatsächliche technische Notwendigkeit. Schließlich sind grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie umfassend und technologieneutral abgefasst.

Sollten die möglichen Änderungen dennoch auch den Anhang I der Maschinenrichtlinie mit den grundlegenden Anforderungen betreffen, wäre dies eine Operation mit gravierenden Folgen. Alle unter der Richtlinie harmonisierten Normen müssten überprüft und angepasst werden. Angesichts der jüngeren Erfahrungen mit dem neuen Umgang der EU-Kommission mit den Normen und dem New Approach wären die Amtsblattlisten zunächst leer und auf Jahre unvollständig und die Konformitätsbewertung der Hersteller erschwert.

Für die Industrie ist derzeit trotz massiven technologischen Fortschritts keine Notwendig zur Änderung insbesondere des Anhangs I der Richtlinie erkennbar. Über ihren europäischen Dachverband ORGALIM hat sie sich bereits entsprechend gegenüber der EU-Kommission geäußert. Wir dürfen gespannt sein, wie der weitere Prozess verläuft und welche Änderungen die Kommission schließlich tatsächlich dem Rat und Parlament vorschlagen wird. Die Herausgabe eines Richtlinienentwurfs ist für April 2021 vorgesehen.

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