14.11.2023

Folge 103: Gesundheitsdatennutzungsgesetz: Die Deutschen sind bereit Forschung zu unterstützen

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland verbessert werden. Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen über das Forschungsdatenzentrum (FDZ) für die Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen. Wer seine Daten nicht für die Forschung zur Verfügung stellen will, kann sich per „Opt Out“ dagegen entscheiden. Eine aktuelle repräsentative Umfrage der GfK im Auftrag des ZVEI zeigt, dass eine große Mehrheit der Deutschen diese Datennutzung positiv sieht. 68 Prozent der Befragten stehen einer Verwendung ihrer Daten aus der ePA für die Forschung und Entwicklung positiv gegenüber. Die Befragten gehen dabei davon aus, dass diese Daten im FDZ keinen Personenbezug haben und der Verwendungszweck der Daten geprüft wurde.  

Die Bürgerinnen und Bürger wollen aber souverän mit ihren Daten umgehen können, wenn sie persönlich betroffen sind. 77 Prozent der Befragten finden es sehr wichtig oder wichtig die Möglichkeit zu haben Daten für bestimmte Benutzer unsichtbar zu machen. Die Befragten nehmen dabei in Kauf, dass dadurch vielleicht relevante Informationen nicht zur Verfügung stehen. Die Bürgerinnen und Bürger unterscheiden also deutlich zwischen der Nutzung von Gesundheitsdaten ohne Personenbezug für Forschung und Entwicklung und der Nutzung ihrer eigenen Gesundheitsdaten bei der eigenen medizinischen Versorgung. Der Entwurf des GDNG berücksichtigt diese Sichtweise.  

Das GDNG kann die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung und Entwicklung in Deutschland verbessern. Das stärkt Deutschland als Standort der Gesundheitswirtschaft und kann die medizinische Versorgung verbessern.