Folge 55: Krankenhaus-Zukunftsfonds: Modernisierung durch Vernetzung von Technik und Arbeitsabläufen anstreben

Im Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) werden zehn förderfähige Maßnahmen definiert, mit denen die deutschen Krankenhäuser modernisiert und die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung in Deutschland gefördert werden sollen. Aus Mitteln des Bundes stehen dem Krankenhaus-Zukunftsfonds dafür drei Milliarden Euro zur Verfügung, die von den Ländern noch mit einem Eigenanteil von 30 Prozent für jede Maßnahme ergänzt werden. Bis 30. November 2020 soll das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) über eine Förderrichtlinie festlegen, wie die Mittel aus dem Krankenhaus-Zukunftsfonds beantragt und verwendet werden können.


Um damit tatsächlich einen Schub für eine bundesweite Digitalisierung und Modernisierung der Krankenhausstruktur erreichen zu können, müssen sich Bund und Länder dringend auf ein gemeinsames Ziel mit messbaren Ergebnissen für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung verständigen. Deshalb sollten die förderfähigen Maßnahmen daran gemessen werden, wie umfassend sie die medizintechnische Infrastruktur im Krankenhaus mit den dortigen IT-Systemen und Arbeitsabläufen vernetzen. Medizinische Daten müssen direkt elektronisch zwischen medizintechnischen Geräten und IT-Systemen ausgetauscht werden, damit eine Steuerung und Beobachtung von Arbeitsabläufen in der Gesundheitsversorgung möglich werden. Dafür ist ein Dialog zwischen Anwendern und Anbietern während der Planung notwendig.


Eine erfolgreiche Modernisierung und Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser muss diese verschiedenen Ebenen interoperabel miteinander vernetzen. Dieses Ziel sollte die Förderrichtlinie vorgeben oder unterstützen.