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10.08.2023

PFAS-Beschränkung unter REACH – ein Klimaboomerang

Derzeit wird in den Gremien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Vorschlag zur umfassenden Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) unter der Chemikalienverordnung REACH diskutiert. Ohne detaillierte Bewertung sollen auf Vorschlag von fünf europäischen Staaten, darunter Deutschland, mehrere tausend Stoffe mit unterschiedlichsten Eigenschaften auf einen Schlag pauschal verboten werden.

Die Industrie sieht dieses undifferenzierte Vorgehen mit großer Sorge, denn die Beschränkungspläne hätten Folgen für die die gesamte Industrie und insbesondere für die Elektro- und Digitalindustrie, die mit ihren Produkten wichtige Lösungen auf dem Weg zur All-Electric Society und damit zur Erreichung der EU-Klimaziele liefert. PFAS sind aus diesen Technologien derzeit nicht wegzudenken und in vielen Anwendungen bis auf weiteres nicht ersetzbar.

Immer mehr Verbände schlagen daher Alarm. ZVEI, VDA und VDMA warnten in der vergangenen Woche in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass der Energie- und Mobilitätswende eine Vollbremsung drohe, wenn der Beschränkungsvorschlag nicht in entscheidenden Punkten überarbeitet und die Stoffe und Anwendungen im Geltungsbereich stärker differenziert würden. Andernfalls könnten Schlüsseltechnologien für die Transformation zur Klimaneutralität nicht produziert und damit die Energie- und Mobilitätswende nicht umgesetzt werden.

Dabei erkennt die Industrie an, dass PFAS, von denen nachweislich Risiken für Mensch und Umwelt ausgehen, so schnell wie möglich ersetzt werden müssen, wie dies bereits heute der Fall ist. Der vorliegende Verbotsvorschlag kann jedoch dazu führen, dass möglicherweise schon ab 2027 keine Windkraftanlagen, keine Li-Batterien, keine Elektroautos und keine Halbleiter mehr in Europa produziert und in vielen Fällen auch nicht mehr importiert und gewartet werden können.

ZVEI, VDA und VDMA zeigen in ihrer Präsentation die erheblichen Auswirkungen auf, die ein undifferenziertes Verbot von PFAS auf grüne Technologien und die Ziele des European Green Deal hätte. Querschnittstechnologien wie Pumpen, elektrische Antriebe, passive Komponenten und Steckverbinder enthalten aus unterschiedlichen Gründen PFAS, die eine einzigartige Kombination positiver Eigenschaften aufweisen, aber oft auch persistent und in einigen Fällen toxisch sind. Sie sind wichtige und manchmal entscheidende „Zutaten“ für viele Anwendungen, von der CO2-neutralen Energieerzeugung über den Transport und die Verteilung bis hin zu den privaten und industriellen Verbrauchern.

Positiv zu bewerten sind die jüngsten Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers, der nun ebenfalls eine differenzierte Betrachtung und Ausnahmen für industrielle Schlüsseltechnologien fordert.
Seit März und noch bis zum 25. September 2023 läuft bei der ECHA eine Stakeholder-Konsultation zum Beschränkungsvorschlag. Die ZVEI-Taskforce „PFAS“ arbeitet derzeit mit Hochdruck an den schriftlichen Beiträgen des ZVEI zu dieser Konsultation zum vorgelegten Beschränkungsvorschlag. Die in der TF PFAS erarbeitete Position finden Sie unter ZVEI-Seiter: Für einen risikobasierten Ansatz bei PFAS - kein pauschales Verbot.

Um schwerwiegende Folgen für die Industrie zu vermeiden und den Vorschlag an entscheidenden Stellen zu verbessern, müssen im Rahmen der Konsultation ausreichende Daten vorgelegt werden. Eine Nichtbeteiligung wird von den ECHA-Gremien als Zustimmung zum Vorschlag gewertet.
Der ZVEI appelliert daher eindringlich an alle Mitgliedsunternehmen:

  • Prüfen Sie Ihre Betroffenheit.
  • Beteiligen Sie sich unbedingt direkt an der Konsultation. Sie können Ihre Beiträge vertraulich einreichen oder öffentlich zugänglich machen.
  • Arbeiten Sie mit der ZVEI TF PFAS und den produktspezifischen Einheiten im ZVEI zusammen, um geeignete Fallbeispiele zu erarbeiten.

Weitere Informationen zur Konsultation und wie Sie sich beteiligen können, finden Sie im ZVEIconnects-Themenkanal Umwelt unter Konsultations-Tools-und-Hilfsmittel im Ordner PFAS.

Personen aus ZVEI-Mitgliedsunternehmen erhalten – sofern noch nicht vorhanden - unter Anmeldeformular (zvei.org) Zugriff auf den Themenbereich.

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