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22.08.2019

Neue Medienordnung verhindert Innovationen und bevormundet Verbraucher

Die Bundesländer überarbeiten derzeit den Rundfunkstaatsvertrag – dieser soll zu einem „Medienstaatsvertrag“ (MStV) erweitert werden, der künftig auch TV-Geräte und Anbieter von „Benutzeroberflächen“ für audiovisuelle Medien (etwa App-Portale) in den Anwendungsbereich aufnimmt – mit schwerwiegenden Folgen für die Mitglieder des ZVEI im Bereich Consumer Electronics und die Verbraucher.

Gemeinsam mit dem Verband der Kabelnetzbetreiber ANGA, dem Digitalverband Bitkom, dem Verband der Internetwirtschaft Eco hat der ZVEI daher zur Reform des Rundfunkstaatsvertrags Stellung bezogen. Aus Sicht der Verbände schränkt der Entwurf zum neuen „Medienstaatsvertrag“ (MStV) die Freiheit der Nutzer ein, blockiert Innovationen und greift unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein.

Nach dem Entwurf sollen künftig solche etwa öffentlich-rechtliche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein. Nach Ansicht der Wirtschaft zementiert diese Regelung existierende Marktpositionen; neue Anbieter, Start-ups und Nischendienste hätten dabei das Nachsehen.

Nutzern könnte darüber hinaus künftig verboten werden, sich auf ihrem TV-Bildschirm personalisierte Empfehlungen wie Programmtipps automatisch einblenden zu lassen. Solche Anwendungen sollen künftig nur möglich sein, wenn der jeweilige Sender der Einblendung, zustimmt. Anbieter von Empfehlungs-Diensten müssten sich damit von aktuell 291 TV-Sendern die Genehmigung einholen bzw. sich kommerziell mit ihnen darüber einigen, unter welchen Umständen der Zuschauer adressiert werden darf. Selbst die gleichermaßen etablierte wie beliebte Bild-in Bild-Funktion würde dieser Regel zum Opfer fallen. Aus Sicht des ZVEI sollten Regeln für Überblendung und Skalierung – im Rahmen des urheberrechtlich Zulässigen – den Nutzer in den Mittelpunkt stellen. Empfehlungen und Hinweise aus Such- und Empfehlungssystemen müssen daher bei Interesse des Nutzers einblendbar sein.

Der ZVEI sieht in Summe deutlichen Nachbesserungsbedarf, wenn der MStV die Anforderungen an eine zeitgemäße Medienregulierung erfüllen soll. Der ZVEI hat seine Position hinsichtlich des Entwurfs im Rahmen der Anhörung der Länder eingebracht. Ergänzend finden derzeit noch Gespräche mit den Staatskanzleien der Länder statt, teils auch im Verbund mit ANGA, Bitkom und eco.

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